Hallo zusammen,
folgende Situation. Person A und Person B erben zusammen zwei Wohnungen zu je 50% vom Verstorbenen Vater.
Es gibt eine Einigung, dass Person A Wohnung 1 (Verkehrswert 150.000€, 2012 für 75.000€ gekauft) behält und vermietet. Person B bekommt Wohnung 2 (Verkehrswert 180.000€, 1988 für 100.000DM gekauft) und vermietet ebenfalls.
Es soll je der neue Besitzer beim Notar eingetragen werden und Person B soll Person A 30.000€ als Ausgleich zur Wertdifferenz ausbezahlen.
Alternativ soll je der 50%Igel Wert an den anderen ausgezahlt werden, was auch in der Differenz auf dasselbe Ergebnis käme.
Ist das ganze so möglich ohne Spekulationssteuer zahlen zu müssen?
Funktioniert die Einigung mit dem Differenzbetrag als Auszahlung so rechtlich?
Über Antworten und Meinungen hierzu freue ich mich.
MfG
Spekulationssteuer auf Ausgleichswert bei Erbe
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