Wie Dienstwagen versteuern, wenn AN alle Wagen- und Haltungskosten tragen muss (Gehaltsverzicht)

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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DerAmW
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Wie Dienstwagen versteuern, wenn AN alle Wagen- und Haltungskosten tragen muss (Gehaltsverzicht)

Beitrag von DerAmW »

Hallo zusammen,

ich habe mich bzgl. dieser Fragestellung hier im Forum und auch im Internet informiert, aber konnte keine erfüllende Antwort finden und bin auf Eure Perspektive gespannt: Was ist ein Dienstwagen und welche Kosten dürfen einem AN angesetzt werden? Vorallem interessiert mich in dem u.g. Szenario, ob es überhaupt ein zu versteuender Vorteil ist, wenn der AN alle Kosten trägt.

SITUATION: Ein AG bietet seinen AN optional die Möglichkeit an, einen Dienstwagen durch Gehaltsverzicht zu beantragen (natürlich dann mit Option auf private Nutzung). Dies geschieht nicht direkt über den AG, sondern über einen externen Dienstleister der wiederrum mit mehreren Leasing-Gesellschaften arbeitet und nur die Abwicklung und das Management vollzieht. Prozessual kann sich ein AN z.B. aus einer Liste von unterstützten Herstellern ein Modell aussuchen und eine formlose Anfrage inkl. Wunschkonfiguration an den Dienstleister stellen, der dann das günstigste Leasing-Angebot ausgibt. Die festgelegte monatliche Leasing-Summe würde dann sozusagen vom „Brutto abgezogen werden“ (bzw. durch Gehaltsverzicht geregelt werden). Versteuert werden soll das Modell nach der 1%/0,5% Regelung laut AG.

KOMPLIKATION: In diesem Szenario erhält der AN eine detaillierte Kostenaufstellung zur Leasingrate, die der AN durch Gehaltsverzicht (indirekt) trägt. Darin enthalten sind neben der monatlichen Leasing-Rate des Fahrzeugs noch Versicherung, Reifenersatz, GEZ, Treibstoffkosten (auch diese zahlt der AN) und mehr. Verlässt der AN während der Leasingzeit das Unternehmen, muss er den Vertrag privat übernehmen. Eine beispielhafte Aufstellung (erfundene Werte; Liste nicht abschließend):

- Fahrzeug: BMW X3 Hybrid
- Leasing: KM-Basis, 30.000km/Jahr, 48 Monate
- Leasingkosten Fahrzeug (alles pro Monat): 400€
- Kfz Steuer: 5€
- Reifen + Wechsel, etc.: 50€
- Wartung: 50€
- Versicherungen (KFZ + Haftpflicht + Rechtschutz): 100€
- Dienstleistergebühr: 20€
- Treibstoffkosten: z.B. 50€ (Tankquittungen werden eingereicht und brutto über Gehaltsverzicht abrechnet; Dienstreisen werden normal über Reisekosten wie immer abgerechnet)
- TOTAL: 675€/Monat Gehaltsverzicht

FRAGE: Ich kenne „Dienstwagenregelungen“ für private Nutzung nur so, dass der AG ein Fahrzeug stellt und ein AN sich ggf. an der Leasingrate beteiligen kann. Übernimmt ein AN jedoch alle Kosten und muss das Fahrzeug bei Kündigung privat als Leasing übernommen werden, erscheint es mir nicht als Dienstwagen (d.h. als Fahrzeug welches dem AG gehört). Rein finanziell ergibt sich auch kaum ein Vorteil in einem brutto/netto-Vergleich des Lohns, was normalerweise der Anreiz wäre. Gilt eine solche Regelung daher überhaupt als „Dienstwagen“? Und gelten die 675€/Monat als „Eigenanteil“ in der Berechnung des geldwerten Vorteils bzw. können andere Punkte steuererleichternd wirken, die dieses Konzept attraktiver gestalten könnten?

Anmerkung: Ich habe keine rechtliche Definition eines „Dienstwagens“ finden können, die steuerrechtlich relevant wäre. Im BFH Urteil v. 21.03.2013 - VI R 31/10 BStBl 2013 II S. 700 steht jedoch: „(…) Denn der Vorteil aus der Nutzungsüberlassung umfasst das Zurverfügungstellen des Fahrzeugs selbst sowie die Übernahme sämtlicher damit verbundener Kosten wie Steuern, Versicherungsprämien, Reparatur–, Wartungs- und Treibstoffkosten und damit nutzungsabhängige wie -unabhängige Kosten (vgl. Senatsurteile in BFHE 240, 69, BStBl II 2013, 385, sowie in BFHE 72, 376, BStBl III 1961, 139; in BFHE 77, 191, BStBl III 1963, 387). (…)“

Danke für Eure Hilfe!
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