Pendlerpauschale und Auswärtstätigkeit: Wie anwenden?

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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oliver.m
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Registriert: 1. Mär 2020, 17:34

Pendlerpauschale und Auswärtstätigkeit: Wie anwenden?

Beitrag von oliver.m »

Hallo zusammen,

ich sitze gerade an meiner Logsteuererklärung für 2019 und habe eine Frage zur Pendlerpauschale.

Ich wohne in Berlin und arbeite für eine Firma in Hamburg. Diese Firma hat in Hamburg ihren Hauptsitz und in Berlin ein Büro, in welchem ich hauptsächlich arbeite.

In meinem Arbeitsvertrag ist das Hamburger Büro als erste Tätigkeitsstätte angegeben.

Ich war im letzten Jahr 22 mal in Hamburg und den Rest im Berliner Büro.

Fragen:
1. Wenn Hamburg als meine erste Tätigkeitsstätte im Arbeitsvertrag angegeben ist, trage ich diese 22 Fahrten in die Pendlerpauschale ein. Richtig?
2. Dann wären die anderen Tage (ca. 190) Reisekosten bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit. Ist das auch richtig?
2a. Wenn 2. richtig ist, trage ich dann dort lediglich die Kosten für die Öffentlichen Verkehrsmittel ein?
2b. Was ist mit der Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen bei 1-Tages Abwesenheit? Kann ich diese auch einreichen? Also eigentlich müsste ich diese ja für die Hamburger Tage einreichen, da ich da tatsächlich auswärts bin und nicht für die Berliner Tage, wo ich morgens ins Büro und abends wieder nach Hause komme.

Ich konnte dazu bisher nichts im Internet finden und grübel schon seit mehr als einem Jahr, wie damit umgegangen werden muss.

Danke und Grüße
Oliver
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