Spekulationssteuer
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Spekulationssteuer
Hallo Fachleute,
meine Partnerin und ich haben im Oktober 2017 eine Immobilie für 220.000 € erworben und haben diese dann im Januar 2018 vom Voreigentümer übernommen und renoviert. Nun haben wir die Möglichkeit in einer super Lage ein neues Einfamilienhaus bauen zu lassen und überlegen unser Haus für 349.000 € zu veräußern da durch die Renovierungen und die Nachfrage der Marktpreis gestiegen ist. Zu einem Notatermin mit den potentiellen Käufern käme es frühestens im Januar 2020. Müsse wir in unserem Fall auf den Verkauf der Immobilie eine Spekulationssteuer zahlen?
Vielen Dann schon einmal für eure Zeit und Mühen!
VG Florian
meine Partnerin und ich haben im Oktober 2017 eine Immobilie für 220.000 € erworben und haben diese dann im Januar 2018 vom Voreigentümer übernommen und renoviert. Nun haben wir die Möglichkeit in einer super Lage ein neues Einfamilienhaus bauen zu lassen und überlegen unser Haus für 349.000 € zu veräußern da durch die Renovierungen und die Nachfrage der Marktpreis gestiegen ist. Zu einem Notatermin mit den potentiellen Käufern käme es frühestens im Januar 2020. Müsse wir in unserem Fall auf den Verkauf der Immobilie eine Spekulationssteuer zahlen?
Vielen Dann schon einmal für eure Zeit und Mühen!
VG Florian
Re: Spekulationssteuer
Wenn das Objekt ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde: Nein.
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Re: Spekulationssteuer
Hallo Tom998,
vielen Dank für deine Antwort!
Macht es Sinn, vorher mit dem Finanzamt in Kontakt zu treten oder ist das nicht von Nöten?
vielen Dank für deine Antwort!
Macht es Sinn, vorher mit dem Finanzamt in Kontakt zu treten oder ist das nicht von Nöten?
Re: Spekulationssteuer
Hallo Zusammen,
ich habe fast das selbe Problem nur das es sich bei mir um ein Wald/Wiese Grundstück handelt.
Ich habe es vor 4 Jahren gekauft und selbst genutzt (Holz gemacht, Heu gemäht etc.) Jetzt habe ich ein Angebot wo ich es für einen extrem guten Preis verkaufen kann.
Fällt das ganze auch unter die Spekulationssteuer obwohl ich das Grundstück selbst genutzt habe?
Gruß
ich habe fast das selbe Problem nur das es sich bei mir um ein Wald/Wiese Grundstück handelt.
Ich habe es vor 4 Jahren gekauft und selbst genutzt (Holz gemacht, Heu gemäht etc.) Jetzt habe ich ein Angebot wo ich es für einen extrem guten Preis verkaufen kann.
Fällt das ganze auch unter die Spekulationssteuer obwohl ich das Grundstück selbst genutzt habe?
Gruß
Re: Spekulationssteuer
Mit dem Erwerb von Wald haben Sie möglicherweise einen forstwirtschaftlichen Betrieb gegründet - dann wäre
das Grundstück Betriebsvermögen. Wenn dem so ist, ist ein Gewinn aus dem Verkauf auch nach Ablauf der 10
Jahre steuerpflichtig. Lassen Sie sich vor einem möglichen Verkauf unbedingt beraten, der Steuerberater sollte
eine landwirtschaftliche Buchstelle sein.
das Grundstück Betriebsvermögen. Wenn dem so ist, ist ein Gewinn aus dem Verkauf auch nach Ablauf der 10
Jahre steuerpflichtig. Lassen Sie sich vor einem möglichen Verkauf unbedingt beraten, der Steuerberater sollte
eine landwirtschaftliche Buchstelle sein.
Re: Spekulationssteuer
Hallo Severina,Severina hat geschrieben: ↑15. Jan 2020, 10:09 Mit dem Erwerb von Wald haben Sie möglicherweise einen forstwirtschaftlichen Betrieb gegründet - dann wäre
das Grundstück Betriebsvermögen. Wenn dem so ist, ist ein Gewinn aus dem Verkauf auch nach Ablauf der 10
Jahre steuerpflichtig. Lassen Sie sich vor einem möglichen Verkauf unbedingt beraten, der Steuerberater sollte
eine landwirtschaftliche Buchstelle sein.
danke für die Antwort, es kann ja aber nicht sein das ich ein Betreib gründe ohne davon was zu wissen?
Ich habe keinerlei Gewinn aus dem Grundstück gezogen, nur das Holz für den Eigengebrauch.
Gruß
Seb0815
Re: Spekulationssteuer
Nur mal als Hinweis:
Sie sprechen doch von einem sehr guten Preis für das Grundstück - also machen Sie, wenn Sie verkaufen, einen Gewinn. Das
kann bei der Forstwirtschaft schon reichen, insbesondere, wenn die Fläche größer als 1 ha ist. Das ist ein Spezialgebiet.
Wenn Sie tatsächlich jetzt verkaufen, stellt sich die Frage nicht. Da das Grundstück erst vor 4 Jahren gekauft wurde, wäre der
Spekulationsgewinn im Moment mindestens als solcher zu versteuern, die Sonderregelung mit der Eigennutzung gilt nur für
Wohnimmobilien.
Es kann aber bei Forstwirtschaft durchaus sein, dass Sie auch, wenn Sie die 10 Jahre abwarten, aus der Nummer nicht mehr
rauskommen (fragen Sie sich mal, warum Ihnen ein 'sehr guter Preis' geboten wird).
Sie sprechen doch von einem sehr guten Preis für das Grundstück - also machen Sie, wenn Sie verkaufen, einen Gewinn. Das
kann bei der Forstwirtschaft schon reichen, insbesondere, wenn die Fläche größer als 1 ha ist. Das ist ein Spezialgebiet.
Wenn Sie tatsächlich jetzt verkaufen, stellt sich die Frage nicht. Da das Grundstück erst vor 4 Jahren gekauft wurde, wäre der
Spekulationsgewinn im Moment mindestens als solcher zu versteuern, die Sonderregelung mit der Eigennutzung gilt nur für
Wohnimmobilien.
Es kann aber bei Forstwirtschaft durchaus sein, dass Sie auch, wenn Sie die 10 Jahre abwarten, aus der Nummer nicht mehr
rauskommen (fragen Sie sich mal, warum Ihnen ein 'sehr guter Preis' geboten wird).
Re: Spekulationssteuer
Da ich aber keinerlei Umsatz geschweige den Gewinn mit dem Grundstück mache habe ich nicht einfach so ein Betrieb angemeldet ohne davon was zu wissen!Severina hat geschrieben: ↑15. Jan 2020, 17:51 Nur mal als Hinweis:
Sie sprechen doch von einem sehr guten Preis für das Grundstück - also machen Sie, wenn Sie verkaufen, einen Gewinn. Das
kann bei der Forstwirtschaft schon reichen, insbesondere, wenn die Fläche größer als 1 ha ist. Das ist ein Spezialgebiet.
Wenn Sie tatsächlich jetzt verkaufen, stellt sich die Frage nicht. Da das Grundstück erst vor 4 Jahren gekauft wurde, wäre der
Spekulationsgewinn im Moment mindestens als solcher zu versteuern, die Sonderregelung mit der Eigennutzung gilt nur für
Wohnimmobilien.
Es kann aber bei Forstwirtschaft durchaus sein, dass Sie auch, wenn Sie die 10 Jahre abwarten, aus der Nummer nicht mehr
rauskommen (fragen Sie sich mal, warum Ihnen ein 'sehr guter Preis' geboten wird).
Die größe hat wenn das oben geschriebene gegeben ist auch nichts damit zu tun, soviel weiß ich jetzt.
Wenn die Sonderregelung mit der Eigennutzung nur für Immobilien gilt, muss ich wohl die Spekulationssteuer (beim Grundstücksverkauf, auf mein Gewinn) bezahlen. Wissen Sie zufällig wo ich die Regel finde?
Der Preis wird geboten weil eine evtl. Umnutzung Sinn machen würden...
Re: Spekulationssteuer
Einen forstwirtschaftlichen Betrieb errichten Sie bereits durch den Erwerb von entsprechenden Waldflächen. Da braucht nichts angemeldet werden!Seb0815 hat geschrieben: Da ich aber keinerlei Umsatz geschweige den Gewinn mit dem Grundstück mache habe ich nicht einfach so ein Betrieb angemeldet ohne davon was zu wissen!
Die größe hat wenn das oben geschriebene gegeben ist auch nichts damit zu tun, soviel weiß ich jetzt.
Im §23 EStG! Wenn sSie nicht rein zufällig auf dem Grundstückhaben, der mit einem eigenen Hausstand eingerichtet ist, so werden Sie das Grundstück kaum zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben!Seb0815 hat geschrieben: Wenn die Sonderregelung mit der Eigennutzung nur für Immobilien gilt, muss ich wohl die Spekulationssteuer (beim Grundstücksverkauf, auf mein Gewinn) bezahlen. Wissen Sie zufällig wo ich die Regel finde?
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Taxman, The Beatles, Album Revolver