Löst Pflichtabgabe der 1. UStE die 4-Jahres Frist für die Abgabe der 1. EStE aus?
Verfasst: 13. Mai 2016, 16:20
Hallo, eine Frage bitte.
Arbeitnehmerin A ist seit 09/2015 als Angestellte tätig.
A war bis 08/2015 Studentin im Masterstudium (= Zweitstudium) und hat in 2015 4000€ nach der Kleinunternehmerregelung eingenommen.
Somit muss A in 2016 für 2015 die Umsatzsteuererkärung abgeben.
A möchte zudem für 4 Jahre rückwirkend das erste Mal eine Einkommenssteuererklärung abgeben um Verluste aus dem
Zweitstudium mit ihrer Einkommenssteuer aus dem Angestelltenverhältnis aufzurechnen.
Da sie in 2015 nur für 3 Monate Einkommensteuer gezahlt hat, möchte sie lieber erst in 2017 diese 4 rückw. Einkommenssteuererklärungen abgeben und die Verluste aus dem Zweitstudium mit der zu erwartenden Einkommenssteuer aus 2016 verrechnen lassen.
Ist das möglich? Oder gilt die Erklärung der Umsatzsteuer in 2016 für 2015 als "erste Steuererklärung" auch in Bezug auf die Einkommenssteuererklärung, d.h. hat A nur in 2016 die Chance für 4 Jahre die Einkommenssteuer einzureichen?
Oder sind beide Steuererklärungen völlig unabhängig voneinander?
Vielen Dank!
Arbeitnehmerin A ist seit 09/2015 als Angestellte tätig.
A war bis 08/2015 Studentin im Masterstudium (= Zweitstudium) und hat in 2015 4000€ nach der Kleinunternehmerregelung eingenommen.
Somit muss A in 2016 für 2015 die Umsatzsteuererkärung abgeben.
A möchte zudem für 4 Jahre rückwirkend das erste Mal eine Einkommenssteuererklärung abgeben um Verluste aus dem
Zweitstudium mit ihrer Einkommenssteuer aus dem Angestelltenverhältnis aufzurechnen.
Da sie in 2015 nur für 3 Monate Einkommensteuer gezahlt hat, möchte sie lieber erst in 2017 diese 4 rückw. Einkommenssteuererklärungen abgeben und die Verluste aus dem Zweitstudium mit der zu erwartenden Einkommenssteuer aus 2016 verrechnen lassen.
Ist das möglich? Oder gilt die Erklärung der Umsatzsteuer in 2016 für 2015 als "erste Steuererklärung" auch in Bezug auf die Einkommenssteuererklärung, d.h. hat A nur in 2016 die Chance für 4 Jahre die Einkommenssteuer einzureichen?
Oder sind beide Steuererklärungen völlig unabhängig voneinander?
Vielen Dank!