Kein Bescheid zur Zahlung der Umsatzsteuer: Umsatzsteuerpflichtig?
Verfasst: 28. Dez 2015, 13:49
Ich habe als Kleinunternehmer 2014 die Umsatzgrenze von 17500 Euro deutlich überschritten (ca. 22.000 Euro).
Habe die Steuererklärung für 2014 vor ca. zwei Monaten abgegeben. Jetzt hab ich einen Bescheid für 2014 bekommen, auf dem ich lediglich aufgefordert werde, Einkommensteuer zu zahlen. Also keine Aufforderung oder Feststellung, Umsatzsteuer zu zahlen. Habe dort angerufen und nachgefragt, ob ich dann überhaupt Umsatzsteuer zahlen muss, wenn das nicht festgestellt wurde vom Finanzamt. Die Mitarbeiterin meinte, dass wenn das nicht festgestellt wurde, es dann wohl so sein wird, dass ich dann eben weiterhin Kleinunternehmer bleibe.
Das würde mich extrem entlasten, da schon ein Jahr danach mein Umsatz um ca. 70 % eingebrochen ist und ich den ganzen Aufwand mit Umsatzsteuer nicht gebrauchen kann, da ich mich aufs Geschäft konzentrieren muss.
Meine Frage: Muss ich denn jetzt Umsatzsteuer zahlen? Umsatzsteuergrenze wurde ja überschritten, aber Finanzamt hat das nicht festgestellt und im Bescheid gibts keine Aufforderung.
Habe die Steuererklärung für 2014 vor ca. zwei Monaten abgegeben. Jetzt hab ich einen Bescheid für 2014 bekommen, auf dem ich lediglich aufgefordert werde, Einkommensteuer zu zahlen. Also keine Aufforderung oder Feststellung, Umsatzsteuer zu zahlen. Habe dort angerufen und nachgefragt, ob ich dann überhaupt Umsatzsteuer zahlen muss, wenn das nicht festgestellt wurde vom Finanzamt. Die Mitarbeiterin meinte, dass wenn das nicht festgestellt wurde, es dann wohl so sein wird, dass ich dann eben weiterhin Kleinunternehmer bleibe.
Das würde mich extrem entlasten, da schon ein Jahr danach mein Umsatz um ca. 70 % eingebrochen ist und ich den ganzen Aufwand mit Umsatzsteuer nicht gebrauchen kann, da ich mich aufs Geschäft konzentrieren muss.
Meine Frage: Muss ich denn jetzt Umsatzsteuer zahlen? Umsatzsteuergrenze wurde ja überschritten, aber Finanzamt hat das nicht festgestellt und im Bescheid gibts keine Aufforderung.