Hallo Zusammen,
mich beschäftigt die Frage, ob es sich bei einem Fahrzeug für das ich mich Interessiere um einen Neu- oder einen Gebrauchtwagen handelt.
Es geht um ein Fahrzeug das in Luxemburg steht, ca. 6500 km hat, aber erst 2 Monate (seit Erstzulassung) alt ist.
Habe schon selbst versucht zu recherchieren bin aber nicht ganz schlau dabei geworden.
Gefunden habe ich in ähnlicher Form oft folgenden Satz:
"Für das Finanzamt ist ein Fahrzeug, das nicht mehr als 6000 km gelaufen oder nicht älter als sechs Monate ist, noch ein Neuwagen und es muss beim Einführen in ein anderes Mitgliedsland der EU die jeweils dort übliche MWSt bezahlt werden."
Jetzt stelle ich mir die Frage, gilt das von mir beschriebene Fahrzeug nun als Neu- oder Gebrauchtwagen. Es ist zwar erst 2 Monate alt hat jedoch mehr als 6000 km.
Als Gebrauchtwagen müsste ich ja keine Steuern zahlen wenn ich das Fahrzeug nach Deutschland einführen möchte, wenn es allerdings noch als Neuwagen gilt schon. Und eben dann würde sich der Kauf schon nicht mehr lohnen.
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße Oskar
Besteuerung als NEUWAGEN? Fahrzeugkauf im Ausland.
Re: Besteuerung als NEUWAGEN? Fahrzeugkauf im Ausland.
Das ist doch ganz klar: Es genügt, wenn eine der zwei Bedingungen erfüllt ist - weniger als 6000 km oder nicht älter als 6 Monate. Der Wagen ist erst 2 Monate alt - also ist es ein Neuwagen.