Hallo,
mache meine erste Steuererklärung und bin gerade ein bisschen am verzweifeln.
Ich bin hauptberuflich Beamtin und mit 5 Std. die Woche freiberuflich auf Honorarbasis als Leiterin einer Sportgruppe tätig. Die gesamten Einkünfte für das Jahr 2010 waren 2001,-€.
Ich mache die Steuererklärung mit dem WISO Steuerprogramm und an dieser Stelle gibt es 4 Auswahlmöglichkeiten für diese freiberufliche Tätigkeit:
-umsatzsteuerpflichtig
-umsatzsteuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerungabzugsberechtigung
-umsatzsteuerfreie Umsätze mit Vorsteuerungabzugsberechtigung
-Anwendung der Kleinunternehmerregelung
-Vorsteuerabzug anhand von Durchschnittssätzen
Ich habe schon das ganze I-net durchforstet und weiss einfach nich was dort anzugeben ist...
Viell. kann mir hier jmd auf die Sprünge helfen
LG Berlinerin
freiberufliche Tätigkeit
Re: freiberufliche Tätigkeit
Wenn die Umsätze im Kalenderjahr regelmäßig unter 17.500 € liegen, sind Sie Kleinunternehmer nach § 19 UStG.
Schreiben Sie Rechnungen? Wird Umsatzsteuer ausgewiesen oder nicht?
Schreiben Sie Rechnungen? Wird Umsatzsteuer ausgewiesen oder nicht?
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Re: freiberufliche Tätigkeit
Danke für die Antwort!
Ich schreibe eine vorgefertigte Abrechnung vom Bezirksamt und dort ist keine Umsatzsteuer ausgewiesen
Ich schreibe eine vorgefertigte Abrechnung vom Bezirksamt und dort ist keine Umsatzsteuer ausgewiesen
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Re: freiberufliche Tätigkeit
es kommt auch der Übungsleiterfreibetrag von max. € 2.100,-- zum Zuge - § 3 Nr. 26 EStG, der jedoch unbedingt in der Anlage S inder Zeile 36 beantragt werden muss!!!
Zeile 4 dann 0,-- eintragen, aber Abrechnung vom Bezirksamt in Kopie beilegen - denn es gehen Kontrollmitteilungen an Ihr Finanzamt!
Lia
Zeile 4 dann 0,-- eintragen, aber Abrechnung vom Bezirksamt in Kopie beilegen - denn es gehen Kontrollmitteilungen an Ihr Finanzamt!
Lia