§15 a UStG - wie ist die Sachlage?

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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Fragende6
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§15 a UStG - wie ist die Sachlage?

Beitrag von Fragende6 »

Um eine grosse Hilfe wird geben. Danke schonmal im Voraus.

Sachverhalt: Wohnung wir zur Ferienwohnung umgebaut und es wird zur Umsatzsteuer optiert.

Es geht um die Umsatzsteuererklärung 2021, wo wir noch keine Vorsteuer für diese Wohnung beim FA geltend gemacht haben, auch nicht im Rahmen von Vornmeldungen.

Die Wohnung wird ein halbes Jahr als Ferienwohnung vermietet, dann hat sich ein lukratives Geschäft ergeben, die Wohnung länger als 6 Monaten an Monteure über Winter zu vermieten. Somit wieder in die Wohnmiete, von der Umsatzsteuer befreit. Oder gibt es da eine andere Möglichkeit,wenn die Wohnung über den Arbeitgeber der Monteure läuft?

Zur eigentlichen Frage: wie mache ich das mit der Umsatzsteuer. Es ist jetzt schon klar, dass die Wohnung nach dem Winter als Ferienwohnung genutzt wird. War sie ja auch schon davor. Gibt es eine Möglichkeit, wenigstens 4/5 der Vorsteuer geltend zu machen oder haben wir uns damit die Chance auf den Vorsteuerabzug verbaut? Mir war die Problematik schon bewusst, als die Monteure rein kamen, um das geht es nicht.

Mit bestem Dank!
taxpert
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Re: §15 a UStG - wie ist die Sachlage?

Beitrag von taxpert »

Soweit eine FeWo sowohl kurz- als auch längerfristig angeboten wird, ist auch die längerfristige Vermietung nicht von der USt befreit. Fundstelle muss ich urlaubsbedingt nächste Woche nachreichen.

Insoweit ist eher das Problem, ob man den Vertrag noch entsprechend ändern kann.

taxpert
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Fragende6
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Re: §15 a UStG - wie ist die Sachlage?

Beitrag von Fragende6 »

Aufgrund des Beherbergungsverbotes für Nichtgeimpfte ist nicht erwünscht, dass die langfristige Vermietung wieder aufgehoben wird. Auch wenn die Monteure eigentlich jedes WE nach Hause fahren, so soll die Wohnraummiete bestehen bleiben

Wäre mir also wirklich sehr geholfen, wenn Sie die Fundstelle mit der vermischten Vermietung und der Umsatzsteuerpflicht raussuchen würden. Aufgrund der sehr aufwendigen Renovierung wäre ich sehr froh, wenn kein Tatbestand von § 15 a) UStG besteht.

Mit bestem Dank für die Antwort!
taxpert
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Re: §15 a UStG - wie ist die Sachlage?

Beitrag von taxpert »

BFH vom 20.04.1988, AZ.: X R 5/82

"Bietet der Unternehmer dieselben Räume wahlweise zur lang- oder kurzfristigen Vermietung an, so sind sämtliche Umsätze steuerpflichtig."

taxpert
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Fragende6
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Re: §15 a UStG - wie ist die Sachlage?

Beitrag von Fragende6 »

Mit allem besten Dank!!!
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