Kauf einer Photovoltaikanlage in Form einer Betriebsveräußerung

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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LisaZ
Beiträge: 1
Registriert: 15. Mär 2021, 15:02

Kauf einer Photovoltaikanlage in Form einer Betriebsveräußerung

Beitrag von LisaZ »

Hallo zusammen,

wir haben aktuell folgendes Problem. Wir haben morgen einen Notartermin und möchten ein Haus kaufen.
Das Haus enthält eine Photovoltaikanlage (Baujahr 2008).

Diese soll mit veräußert werden und war bislang als Inventar angegeben.
Nun hat de Verkäufer den Passus geändert und verkauft die PV Anlage als "Betriebsveräußeruzng im Ganzen".

Wir sind jetzt leider überfragt, ob das steuerlich für uns etwas ändert. Oder ob wir dadurch sonst irgendwelche Nachteile oder Verpflichtungen haben.

Denn wir wollten ja keinen Betrieb kaufen^^

Da der Notartermin schon morgen ist wären wir über spontane Hilfe überaus dankbar.

Vielen lieben Dank im Voraus.

Mit freundlichen grüßen Lisa Z

Hier der entsprechende Passus aus dem Notarvertrag:

1. Mitverkauft und aufschiebend bedingt mit Zahlung des Gesamtkaufpreises (spätestens mit Umschreibung im Grundbuch) übereignet ist die Photovoltaikanlage auf dem Dach des vertragsgegenständlichen Gebäudes (Aufdachanlage mit ausschließlicher Lieferung an einen Energieversorger), die der Veräußerer nach eigener Angabe einkommensteuerlich als gesondert geführten Betrieb betreibt. Nach Angaben des Veräußerers wurde betreffend der Photovoltaikanlage in der Vergangenheit Umsatzsteuer abgeführt. Es handelt sich nach Angaben des Veräußerers um eine Betriebsveräußerung im Ganzen gem. § 1 Abs. 1a UstG. Der Erwerber verpflichtet sich die Umsatzsteuerpflicht weiterzuführen. (Wenn der Veräußerer weniger als 10 Jahre USt abgeführt hat besteht sonst die Gefahr, dass die Vorsteuerabzüge zurückzuerstatten sind). USt ist nicht auf den anteiligen Kaufpreis der Photovoltaikanlage auszuweisen.

Der Veräußerer erklärt hierzu:
– Die Anlage wurde am 28.12.2008 oder 10.12.2008??? (wird im Termin berichtigt) installiert und ging am selben Tag ans Netz.
– Für die Module besteht keine Herstellergarantie mehr
– Die Stromeinspeisung der letzten Jahre und die Einspeisungsvergütung sind dem Käufer bekannt.
– Es bestehen keine offenbarungspflichtigen Mängel.
Alle mit der Anlage verbundenen Rechte (z.B. Sachmängelansprüche) tritt der Verkäufer mit Kaufpreiszahlung an den Käufer ab, der dies annimmt. Ansprüche gegen den Verkäufer wegen Sachmängeln sind ausgeschlossen – ausgenommen bei arglistigem Verschweigen.
Tom998
Beiträge: 562
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Kauf einer Photovoltaikanlage in Form einer Betriebsveräußerung

Beitrag von Tom998 »

Die Stromerzeugung und Einspeisung in das Netz sind immer ein "Betrieb". Der Passus bedeutet lediglich, dass der Verkauf keine Umsatzsteuer auslöst (§ 1 Abs. 1a UStG), die der Erwerber wiederum als Vorsteuer abziehen könnte.
Der Erwerber tritt jedoch an die Stelle des Verkäufers, soweit es um die Rückzahlung eventueller Vorsteuern (§ 15a UStG) geht, falls ein Wirtschaftsgut nicht eine Mindestzeit zur Erzielung steuerpflichtiger Umsätze genutzt wird. Wegen des Alters der Anlage besteht aber keine Gefahr, eventuell Vorsteuern zurückzahlen zu müssen, da alle Fristen des § 15a UStG ( 5 oder 10 Jahre) bereits abgelaufen sind.
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