Teilleistungen 16% USt auf Rechnung Berater Bauingenieur

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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Georg70374
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Teilleistungen 16% USt auf Rechnung Berater Bauingenieur

Beitrag von Georg70374 »

Guten Tag,
ich habe eine Rechnung von einem Bauingenieur erhalten, der mich im Zeitraum April 2020 bis Juni 2021 bezüglich eines Sanierungs-Projekt an einem Haus beraten hat. Es handelt sich um einige Ortstermin und Telefonate, die er geführt hat. Er stellte die komplette Rechnung mit 19% USt aus. Ich bat ihn daraufhin, aufzuschlüsseln, welche seiner Ortstermine er im Zeitraum 01.07. bis 31.12.2020 erbracht hat und auf diese Teilleistungen den ermäßigten Steuersatz von 16% anzuwenden.
Er monierte das und meinte, dass wenn nach dem steuerermäßigtem Zeitraum Leistungen mit dem geminderten Satz abgerechnet werden sollten, dann müsst das unmittelbar danach und in sich abgeschlossen, bezogen auf diesen Zeitraum geschehen. Spätere Abrechnungen mussten komplett mit 19 % abgerechnet werden, auch wenn Teilleistungen im steuerermäßigten Zeitraum erbracht worden waren. Hat er recht?

Zusatzfrage, falls das auch jemand weiß: Er hat dann doch widerwillen eine neue Rechnung ausgestellt, hat dann aber noch 30 Minuten für die Recherche bezüglich des oben geschildeten Sachverhalts bezüglich der USt "draufgeknall". Dadurch hat sich der Rechnungsbetrag dann insgesamt erhöht. Darf er das? Verwaltungskosten sind doch schon mit dem Stundenlohn abgegolten, oder?

Über eine paar Gedanken dazu würd ich mich sehr freuen. Danke im Voraus!
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