Guten Tag,
ich hätte zwei Fragen zur Umsatzbesteuer im Zusammenhang mit der Kleinunternehmerregelung bei Erbringung einer sonstigen Dienstleistung (Bauleistung) aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet.
Das Gewerbe, welches die Bauleistung am Grundstück im Inland (Deutschland) leistet, hat seine Betriebsstätte in Polen.
Es handelt sich somit um einen Unternehmer aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet.
Der Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück wird ja gemäß § 3a Abs.3 Nr. 1 dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt. (also im Inland)
Der Leistungsempfänger ist eine Privatperson.
1. Frage: Der Unternehmer aus Polen hat somit in seiner Rechnung die deutsche Umsatzsteuer zu dem Leistungszeitpunkt auszuweisen und an das deutsche Finanzamt
abzuführen?
2. Frage: Wenn der Unternehmer in Polen nach polnischen Gesetzen als Kleinunternehmer gilt, gilt die Umsatzsteuerfreiheit auch für diese Bauleistung im übrigen
Gemeinschaftsgebiet?
Würde mich über eine Antwort freuen :=
Kleinunternehmerregelung Bauleistung aus dem Ausland
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- Registriert: 17. Apr 2021, 17:37
Re: Kleinunternehmerregelung Bauleistung aus dem Ausland
.......
sehe gerade, die Frage ist ja alt
sehe gerade, die Frage ist ja alt