Der Bund der Steuerzahler möchte den Soli wegen dem Auslaufen des Solidarpakts II für das Jahr 2020 gerne weghaben. Dazu ist ein Verfahren vor dem BFH anhängig BFH – IX R 15/20.
Bei der Abschaffung des Soli 2021 wurde der Soli auf Kapitalerträge bewusst davon ausgenommen und ist weiterhin fällig.
Mal angenommen der Bund der Steuerzahler würde für 2020 recht bekommen:
Müsste das Finanzamt dann auch den Soli auf die Kapitalerträge erstatten? Dies ist natürlich nur der Fall, wenn diese angeben und Bestandteil des ESt-Bescheids wurden.
Macht es nach dieser Logik Sinn ab 2020 die Anlage KAP auszufüllen?
Anlage KAP und Solidaritätszuschlag
-
- Beiträge: 34
- Registriert: 12. Feb 2021, 17:26