Anlage KAP und Solidaritätszuschlag

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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Ozymandias
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Registriert: 12. Feb 2021, 17:26

Anlage KAP und Solidaritätszuschlag

Beitrag von Ozymandias »

Der Bund der Steuerzahler möchte den Soli wegen dem Auslaufen des Solidarpakts II für das Jahr 2020 gerne weghaben. Dazu ist ein Verfahren vor dem BFH anhängig BFH – IX R 15/20.

Bei der Abschaffung des Soli 2021 wurde der Soli auf Kapitalerträge bewusst davon ausgenommen und ist weiterhin fällig.

Mal angenommen der Bund der Steuerzahler würde für 2020 recht bekommen:
Müsste das Finanzamt dann auch den Soli auf die Kapitalerträge erstatten? Dies ist natürlich nur der Fall, wenn diese angeben und Bestandteil des ESt-Bescheids wurden.

Macht es nach dieser Logik Sinn ab 2020 die Anlage KAP auszufüllen?
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