Schenkungsteuer, wenn in CH schon ESt gezahlt?
Schenkungsteuer, wenn in CH schon ESt gezahlt?
Folgende interessante Situation:
Herr Deutsch ist deutscher Staatsbürger. Er lässt sich aus beruflichen Gründen komplett im Schweizer Kanton Schwyz nieder.
Unerwartet bekommt er aus einer Stiftung eine einmalige Zuwendung. (Er war also zu diesem Zeitpunkt nicht fünf oder mehr Jahre außerhalb Deutschlands.) Die Stiftung sitzt in Liechtenstein und ist nicht eine Einzelperson oder sonst transparent. Daher wird entsprechend dem kantonalen Gesetz die Zuwendung nicht als Schenkung (und damit in Schwyz steuerfrei) behandelt, sondern dem sonstigen Einkommen zugeschlagen, mit dem entsprechenden Einkommensteuersatz, sagen wir 20%.
Nach ein, zwei Jahren zieht Herr Deutsch wieder nach Deutschland. (Dort würde eine solche Zuwendung als Schenkung behandelt, hätte er zu diesem Zeitpunkt in Deutschland gelebt.)
Erhebt Deutschland die Schenkungsteuer von 30%? Oder ist die Steuerfrage durch die Besteuerung in der Schweiz abgegolten? Oder wird irgendwie die Differenz gefordert?
Herr Deutsch ist deutscher Staatsbürger. Er lässt sich aus beruflichen Gründen komplett im Schweizer Kanton Schwyz nieder.
Unerwartet bekommt er aus einer Stiftung eine einmalige Zuwendung. (Er war also zu diesem Zeitpunkt nicht fünf oder mehr Jahre außerhalb Deutschlands.) Die Stiftung sitzt in Liechtenstein und ist nicht eine Einzelperson oder sonst transparent. Daher wird entsprechend dem kantonalen Gesetz die Zuwendung nicht als Schenkung (und damit in Schwyz steuerfrei) behandelt, sondern dem sonstigen Einkommen zugeschlagen, mit dem entsprechenden Einkommensteuersatz, sagen wir 20%.
Nach ein, zwei Jahren zieht Herr Deutsch wieder nach Deutschland. (Dort würde eine solche Zuwendung als Schenkung behandelt, hätte er zu diesem Zeitpunkt in Deutschland gelebt.)
Erhebt Deutschland die Schenkungsteuer von 30%? Oder ist die Steuerfrage durch die Besteuerung in der Schweiz abgegolten? Oder wird irgendwie die Differenz gefordert?
Re: Schenkungsteuer, wenn in CH schon ESt gezahlt?
Das nennt sich Destinatszahlungen, der Empfemger ist der Destinatär.
Ob das in D eine Schenkung ist wage ich ganz stark zu bezweifeln, siehe z.B. hier:
http://www.haufe.de/finance/finance-off ... 63595.html
oder hier:
http://www.iww.de/sb/archiv/der-praktis ... ung-f26257
Ob das in D eine Schenkung ist wage ich ganz stark zu bezweifeln, siehe z.B. hier:
http://www.haufe.de/finance/finance-off ... 63595.html
oder hier:
http://www.iww.de/sb/archiv/der-praktis ... ung-f26257
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Re: Schenkungsteuer, wenn in CH schon ESt gezahlt?
Ah, und wie ist das mit dem Doppelbesteuerungsabkommen - würde Deutschland dann die Differenz zwischen ESt Schweiz und Deutschland verlangen?
Re: Schenkungsteuer, wenn in CH schon ESt gezahlt?
Nein,
Da muss man mal ins Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und CH gucken.
Es wird aber schwierig ohne den genauen Kommentar, Destinatszahlungen wird man so ohne Kommentar nicht finden.
Bei einem DBA gibt es immer zwei Möglichkeiten:
Entweder hat CH das Besteuerungsrecht, dann unterliegt das in D dem Progressionsvorbehalt ohne Anrechnung der CH-Steuer.
Oder D hat das Besteuerungsrecht, dann wird die CH-Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet.
Da muss man mal ins Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und CH gucken.
Es wird aber schwierig ohne den genauen Kommentar, Destinatszahlungen wird man so ohne Kommentar nicht finden.
Bei einem DBA gibt es immer zwei Möglichkeiten:
Entweder hat CH das Besteuerungsrecht, dann unterliegt das in D dem Progressionsvorbehalt ohne Anrechnung der CH-Steuer.
Oder D hat das Besteuerungsrecht, dann wird die CH-Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet.
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Re: Schenkungsteuer, wenn in CH schon ESt gezahlt?
Ach, ich dachte, wenn es ein DBA gibt und man das ganze Jahr in einem der Länder ansässig war und dort gearbeitet hat, kriegt das andere Land garnichts. Ist das nicht so?
(Übrigens danke für die hilfreichen Antworten!)
(Übrigens danke für die hilfreichen Antworten!)
Re: Schenkungsteuer, wenn in CH schon ESt gezahlt?
Pauschal so jedenfalls nicht, das kommt immer auf den Einzelfall an.
Insbesondere dann, wenn beide Staaten das Besteuerungsrecht haben.
Klassisches Beispiel:
Ein Ausländer vermietet eine Wohnung in Deutschland. Da möchte beide Staaten die Vermietungsinkünfte versteuern (Heimatland und eben auch Deutschland). Solche Fälle sind in einem DBA geregelt, wenn es denn ein DBA zwischen den beiden Staaten gibt.
Insbesondere dann, wenn beide Staaten das Besteuerungsrecht haben.
Klassisches Beispiel:
Ein Ausländer vermietet eine Wohnung in Deutschland. Da möchte beide Staaten die Vermietungsinkünfte versteuern (Heimatland und eben auch Deutschland). Solche Fälle sind in einem DBA geregelt, wenn es denn ein DBA zwischen den beiden Staaten gibt.
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Re: Schenkungsteuer, wenn in CH schon ESt gezahlt?
Ja, aber hier gehts ja um jemanden, der ohne wirtschaftliche Bindungen komplett in die Schweiz geht, dort die Zuwendung aus einem dritten Land bekommt und darauf in der Schweiz ESt zahlt, und dann nach einem Jahr genauso komplett nach Deutschland zurückgeht. Da kann doch Deutschland kaum kommen und die Differenz zwischen der Schweizer und der deutschen ESt verlangen, oder?