Ehepartner: Gegenseitige Schenkungen

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
Antworten
Chronius
Beiträge: 2
Registriert: 9. Jan 2022, 21:50

Ehepartner: Gegenseitige Schenkungen

Beitrag von Chronius »

Hallo zusammen,

ich bin seit etwa 10 Jahren verheiratet (gemeinsame Veranlagung) und meine Frau und ich haben uns zugegebenermaßen nie wirklich damit auseinander gesetzt, auf wen unsere Konten so laufen.

Wir haben jeweils ein Girokonto, auf das unser Gehalt eingeht und ein Gemeinschaftskonto, das auf uns beide läuft und auf das wir monatlich jeweils einzahlen.

Zusätzlich haben wir noch ein Tagesgeldkonto, auf das wir ebenfalls monatlich vom Gemeinschaftskonto etwa überweisen. Dieses Tagesgeldkonto läuft aber nur auf meinen Namen.

Ich bin jetzt auf die Problematik "Schenkungssteuer" gestoßen und möchte daher ein paar Fragen klären. Zweifellos ist unsere Konstellation sehr unglücklich und für außenstehende nicht nachvollziehbar. Wie bereits erwähnt, haben wir uns einfach nicht gut mit dem Thema beschäftigt.

Ich stelle mir konkret folgende Fragen:
[*]Inwiefern werden unsere Überweisungen aufs Gemeinschaftskonto als Schenkungen betrachtet? Werden die Überweisungen gegengerechnet? Also wenn ich 3000 Euro überweise und meine Frau 1000 Euro: Schenke ich ihr dann 1500 Euro und sie mir 500 Euro oder wird nur die Differenz (1000 Euro) angesetzt?
[*] Wie verhält es sich mit Überträgen vom Gemeinschaftskonto auf mein Tagesgeldkonto. Mir ist klar, dass eine Überweisung von 2.000 Euro bedeutet, dass meine Frau mir 1.000 schenkt. Das Referenzkonto (Gemeinschaftskonto) gehört uns aber ja beiden, so dass wir das Geld sowieso irgendwann wieder aufs Gemeinschaftskonto übertragen müssen. Ist das dann eine weitere Schenkung (von mir an meine Frau) oder wird das auch gegengerechnet?

Letztlich ist ist es so, dass wir in der Vergangenheit beliebig Geld zwischen unseren persönlichen Konten und einem Gemeinschaftskonto hin- und hergeschoben haben. Die zentrale Frage, die sich mir stellt: Wird jeder Übertrag wie eine separate Schenkung betrachtet und addieren sich diese bzgl. der Schenkungsteuer oder wird die Schenkungssteuer darauf berechnet, was effektiv zwischen den Parteien verschenkt wurde?

Danke für die Hilfe!
Blitzkind
Beiträge: 28
Registriert: 9. Jan 2022, 19:55

Re: Ehepartner: Gegenseitige Schenkungen

Beitrag von Blitzkind »

Dieses hin-und-her Überweisen von Ehepartnern auf Einzel- oder Gemeinschaftskonten, ist ja gängige Praxis in einer vertrauensvollen Partnerschaft. Solange sie den Freibetrag von 500000 € in 10 Jahren nicht überschreiten, dürfte das ja alles kein Problem darstellen. Aber das wissen Sie vermutlich alles schon selbst, da sie sich wahrscheinlich schon länger mit dem Thema beschäftigen. Falls keine Gütertrennung vereinbart wurde, gilt bei Scheidung 50/50, unabhängig davon wieviel jeder eingezahlt hat. Aber um Vorbereitung einer Trennung geht es Ihnen ja nicht.
Disclaimer: bin Laie.
Chronius
Beiträge: 2
Registriert: 9. Jan 2022, 21:50

Re: Ehepartner: Gegenseitige Schenkungen

Beitrag von Chronius »

Genau, die Grenze von 500.000 Euro ist mir bekannt... die erreichen wir damit auch nicht, aber wenn jetzt z.B. der Fall eintreten würde, dass ein Ehepartner verstirbt und der andere das Eigenheim und das sonstige Vermögen erbt, würden wir durch das ganze vorherige Hin- und Hergeschiebe über den Freibetrag kommen.

Ich habe mal recherchiert... in den letzten 10 Jahren haben wir ca. 200.000 Euro in die eine und 320.000 Euro in die andere Richtung geschoben. Da kommt man dem Freibetrag schon recht nahe... vor allem wenn eben so etwas wir ein Todesfall/Erbschaft passiert.
Antworten