? Nachteile bei Einzug vor "Schenkung / Nießbrauch / Vermietung" ?

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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Grauburgunder
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Registriert: 23. Nov 2020, 22:45

? Nachteile bei Einzug vor "Schenkung / Nießbrauch / Vermietung" ?

Beitrag von Grauburgunder »

Hallo zusammen.

Als Laie und Neuling in den ganzen Steuersachen und Eigentum-Angelegenheiten würde ich gerne mal um Rat un Orientierung fragen. Vielleicht sehe ich auch Geister, die es gar nicht gibt... :shock:

Danke vielmals!

Ich versuche mal zusammenzufassen:
  1. Eine Whg. wurde von den Eltern erworben und stand und steht noch immer leer, wäre aber prinzipiell sofort bezugsfähig (mehr schlecht als recht, aber es gibt ein funktionierendes Bad und eine alte Küche mit ebenso alten aber funktionierenden Geräten).
  2. Die Whg. ist also leer und unbewohnt, wurde von den Eltern nie bewohnt, auch nie vermietet.
  3. Die Whg. soll an das Kind binnen der nächsten drei Monate verschenkt werden, spätestens im Juni des laufenden Jahres.
  4. Ein Nießbrauchsrecht zu Gunsten der Eltern (=die Schenkenden) soll eingerichtet werden.
  5. Das Kind (=der Beschenkte und somit der zukünftige Eigentümer) möchte und kann/darf in die Whg. als Mieter einziehen.
  6. Der Mietvertrag zwischen Eltern (=die Nießbrauchgeber) und Kind (=der zukünftige Eigentümer aber auch Mieter) soll erst zum Tag/Datum der Schenkung gemacht werden.
Die Frage:
Ist es zulässig (ich denke ja), aber ist es denn irgendwie nachteilig, wenn das Kind bereits jetzt, also noch vor Schenkungs/Mietvertrag in die Whg. einzieht und dort für drei Monate kostenfrei wohnt?

Hat das Nachteile sei es in Bezug auf das Finanzamt, die Schenkung, die Wertermittlung der Immobilie für den Schenkungsvertrag, oder sonst irgendwie? Oder ist das völlig egal?

Würde mich über eine kurze Antwort/Orientierung freuen.

VG
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