Kostenlose Überlassung an Fremde

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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Raiwei
Beiträge: 7
Registriert: 13. Sep 2017, 17:51

Re: Kostenlose Überlassung an Fremde

Beitrag von Raiwei »

Vielen Dank für die Ausführungen.

Dann müsste ich das zu bauende Haus unserer Tochter überlassen, denke der Freibetrag wären für Schenkungen
an Kinder 400.000,00 Euro in 10 Jahren und unsere Tochter müsste das an Sie überlassene Haus dann an meine
geschiedene Frau kostenlos überlassen, denke der Freibetrag bei Schenkung von Kindern an Eltern ist 100.000,00 Euro
in 10 Jahren, also 10.000,00 Euro pro Jahr. Gemäß Mietspiegel ist für ein Haus in der Größenordnung in der ich es
bauen möchte 9000,00 Euro im Jahr erzielbar.
Grauburgunder
Beiträge: 13
Registriert: 23. Nov 2020, 22:45

Re: Kostenlose Überlassung an Fremde

Beitrag von Grauburgunder »

Und nochmal ich, hallo.

Ich bin neu hier und lese mich ein.

Darf ich fragen was ein "ER-Bescheid" ist? Was ist gemeint? E wie Einwohner und R wie?
taxpert hat geschrieben: 25. Feb 2021, 10:40 ...
Die Anzeige an sich entscheidet ja nicht über Steuerpflicht oder Steuerfreiheit! Wenn das für die ESt zuständige FA auf Zack ist, wird wegen des geänderten ER-Bescheides eine entsprechende Anfrage wegen der Nutzung gestellt und das Ganze dann als Kontrollmaterial an das für die ErbSt zuständige FA weitergeleitet.
...

Danke sehr! :?
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Kostenlose Überlassung an Fremde

Beitrag von taxpert »

Tippfehler meinerseits! Sollte EW-Bescheid heißen!

EW = Einheitswert

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
Grauburgunder
Beiträge: 13
Registriert: 23. Nov 2020, 22:45

Re: Kostenlose Überlassung an Fremde

Beitrag von Grauburgunder »

Danke!
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