Kostenlose Überlassung an Fremde
Kostenlose Überlassung an Fremde
Guten Tag,
ich wohne seit mehr als 20 Jahren mit meiner neuen Partnerin im eigenen Haus.
Bin am Überlegen, ob ich auf ein weiteres vorhandenes Baugrundstück ein kleines Haus baue um damit mein Bargeld vor Inflation zu sichern.
Das ist konservativ, aber ich mag keine Aktien und andere spekulative Anlagen und auf dem Sparbuch bekommt man eh keine Zinsen, demnächst
kommen wahrscheinlich noch Negativzinsen oder Verwahrgeld die das Sparguthaben vermindern.
Würde dieses Haus dann gerne meiner geschiedenen Frau und deren Partner kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung stellen wollen.
Ich weiß, dass ist ungewöhnlich, aber wir haben auch 20 Jahre nach der Scheidung ein gutes Verhältnis, kein Rosenkrieg
Mir ist bekannt, wenn ich keine Mieteinnahmen habe, kann ich auch keine Aufwendungen steuerlich geltend machen.
Hat es steuerliche Auswirkungen, wenn ich mein Haus kostenlos überlasse oder ist dies dem Finanzamt egal, nach dem Motto es werden keine
Einnahmen generiert und damit sind keine Steuern zu bezahlen?
Bin mal auf die Bewertung der Frage gespannt.
Viele Grüße
Raiwei
ich wohne seit mehr als 20 Jahren mit meiner neuen Partnerin im eigenen Haus.
Bin am Überlegen, ob ich auf ein weiteres vorhandenes Baugrundstück ein kleines Haus baue um damit mein Bargeld vor Inflation zu sichern.
Das ist konservativ, aber ich mag keine Aktien und andere spekulative Anlagen und auf dem Sparbuch bekommt man eh keine Zinsen, demnächst
kommen wahrscheinlich noch Negativzinsen oder Verwahrgeld die das Sparguthaben vermindern.
Würde dieses Haus dann gerne meiner geschiedenen Frau und deren Partner kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung stellen wollen.
Ich weiß, dass ist ungewöhnlich, aber wir haben auch 20 Jahre nach der Scheidung ein gutes Verhältnis, kein Rosenkrieg
Mir ist bekannt, wenn ich keine Mieteinnahmen habe, kann ich auch keine Aufwendungen steuerlich geltend machen.
Hat es steuerliche Auswirkungen, wenn ich mein Haus kostenlos überlasse oder ist dies dem Finanzamt egal, nach dem Motto es werden keine
Einnahmen generiert und damit sind keine Steuern zu bezahlen?
Bin mal auf die Bewertung der Frage gespannt.
Viele Grüße
Raiwei
Re: Kostenlose Überlassung an Fremde
Es ist dem FA egal.
Re: Kostenlose Überlassung an Fremde
Vielen Dank für die Antwort.
Dadurch, dass ich keine Mieteinnahmen bekommen würde, müssen auch keine Mieteinnahmen versteuern werden.
Aber wäre die kostenlose Überlassung von Wohnraum an Fremde nicht eine Art Schenkung ?
Gruß
Raiwei
Dadurch, dass ich keine Mieteinnahmen bekommen würde, müssen auch keine Mieteinnahmen versteuern werden.
Aber wäre die kostenlose Überlassung von Wohnraum an Fremde nicht eine Art Schenkung ?
Gruß
Raiwei
Re: Kostenlose Überlassung an Fremde
Aber wäre die kostenlose Überlassung von Wohnraum an Fremde nicht eine Art Schenkung ? Das ist rechtlich umstritten. Aber selbst wenn wir eine Schenkung annehmen - für die Meldung an das Finanzamt und die Schenkungsteuer sind die Beschenkten zuständig, nicht Sie.
Re: Kostenlose Überlassung an Fremde
Und was ist mit §30 Abs.2 ErbStG?
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Kostenlose Überlassung an Fremde
Und was ist mit §30 Abs.2 ErbStG? Okay - ich korrigiere mich: Sie müssen es dem FA melden, wenn es als Schenkung anzusehen ist. Zu der Frage würde ich mich Ihre Ansicht ebenfalls interessieren, taxpert.
Re: Kostenlose Überlassung an Fremde
Wäre es als Schenkung anzusehen wenn ich Monat für Monat auf Miete verzichten würde.
Würde nur auf Miete verzichten, alle Nebenkosten wie Strom, Wasser, Gas,Versicherungen, Müllabfur, GEZ,
Schornsteinfeger ... würden die Beiden zu bezahlen haben.
Was hat §30 Abs.2 ErbStG mit dem angedachten Verzicht auf Mietzahlung zu tun?
(2) Erfolgt der steuerpflichtige Erwerb durch ein Rechtsgeschäft unter Lebenden, ist zur Anzeige auch derjenige verpflichtet,
aus dessen Vermögen der Erwerb stammt.
Würde nur auf Miete verzichten, alle Nebenkosten wie Strom, Wasser, Gas,Versicherungen, Müllabfur, GEZ,
Schornsteinfeger ... würden die Beiden zu bezahlen haben.
Was hat §30 Abs.2 ErbStG mit dem angedachten Verzicht auf Mietzahlung zu tun?
(2) Erfolgt der steuerpflichtige Erwerb durch ein Rechtsgeschäft unter Lebenden, ist zur Anzeige auch derjenige verpflichtet,
aus dessen Vermögen der Erwerb stammt.
Re: Kostenlose Überlassung an Fremde
§30 (2) hat damit zu tun, wer eine Schenkung anzuzeigen hat - nämlich sowohl der Beschenkte als auch der Schenker.
Und wie Muemmel bereits schrieb: ob die kostenlose Überlassung von Wohnraum = der Verzicht auf Miete eine Schenkung darstellt, ist rechtlich umstritten, dazu gibt es derzeit keine klare Ja/Nein-Antwort.
Hier ausführlich:
https://www.dierkespartnerblog.de/unentgeltliche-wohnungsueberlassung-schenkungsteuer-ohne-schenkung/
Und wie Muemmel bereits schrieb: ob die kostenlose Überlassung von Wohnraum = der Verzicht auf Miete eine Schenkung darstellt, ist rechtlich umstritten, dazu gibt es derzeit keine klare Ja/Nein-Antwort.
Hier ausführlich:
https://www.dierkespartnerblog.de/unentgeltliche-wohnungsueberlassung-schenkungsteuer-ohne-schenkung/
Re: Kostenlose Überlassung an Fremde
Vielen Dank für die Ausführungen und den link
Ich verstehe das nun so, dass es rechtlich nicht klar ist, ob die kostenlose Überlassung von Wohnraum
eine Schenkung ist.
Wie verhält man sich in so einem Fall?
Wäre es eine Schenkung müssten beide Parteien diese Schenkung beim Finanzamt angeben.
Nachdem es nicht es nicht klar ist, ob es eine Schenkung ist, könnte man auch annehmen, dass es keine
Schenkung ist. Keine Schenkung muss auch nicht beim FA angezeigt werden.
Ich verstehe das nun so, dass es rechtlich nicht klar ist, ob die kostenlose Überlassung von Wohnraum
eine Schenkung ist.
Wie verhält man sich in so einem Fall?
Wäre es eine Schenkung müssten beide Parteien diese Schenkung beim Finanzamt angeben.
Nachdem es nicht es nicht klar ist, ob es eine Schenkung ist, könnte man auch annehmen, dass es keine
Schenkung ist. Keine Schenkung muss auch nicht beim FA angezeigt werden.
Re: Kostenlose Überlassung an Fremde
Da man hinsichtlich der unentgeltlichen Überlassung keinerlei Urteile findet, ist auch die Kommentarmeinung immer "kann sein, kann auch nicht sein". Von daher ist jede Aussage gleichzeitig richtig, aber auch falsch.
Die Anzeige an sich entscheidet ja nicht über Steuerpflicht oder Steuerfreiheit! Wenn das für die ESt zuständige FA auf Zack ist, wird wegen des geänderten ER-Bescheides eine entsprechende Anfrage wegen der Nutzung gestellt und das Ganze dann als Kontrollmaterial an das für die ErbSt zuständige FA weitergeleitet.Raiwei hat geschrieben: Nachdem es nicht es nicht klar ist, ob es eine Schenkung ist, könnte man auch annehmen, dass es keine
Schenkung ist. Keine Schenkung muss auch nicht beim FA angezeigt werden.
In 99% aller Fälle ist die Sache aus Sicht der ErbSt sowieso uninteressant, denn die allermeisten Fälle dieser Art spielen sich im engsten Familienkreis ab, wo wegen der hohen Freibeträge keine ErbSt anfallen dürfte. Hier ist der Freibetrag jedoch nur 20.000 €, so dass unter Berücksichtigung des 10-Jahres-Zeitraumes des §14 ErbStG sicherlich irgendwann Steuern anfallen würden.
taxpert
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Re: Kostenlose Überlassung an Fremde
Vielen Dank für die Ausführungen.
Dann müsste ich das zu bauende Haus unserer Tochter überlassen, denke der Freibetrag wären für Schenkungen
an Kinder 400.000,00 Euro in 10 Jahren und unsere Tochter müsste das an Sie überlassene Haus dann an meine
geschiedene Frau kostenlos überlassen, denke der Freibetrag bei Schenkung von Kindern an Eltern ist 100.000,00 Euro
in 10 Jahren, also 10.000,00 Euro pro Jahr. Gemäß Mietspiegel ist für ein Haus in der Größenordnung in der ich es
bauen möchte 9000,00 Euro im Jahr erzielbar.
Dann müsste ich das zu bauende Haus unserer Tochter überlassen, denke der Freibetrag wären für Schenkungen
an Kinder 400.000,00 Euro in 10 Jahren und unsere Tochter müsste das an Sie überlassene Haus dann an meine
geschiedene Frau kostenlos überlassen, denke der Freibetrag bei Schenkung von Kindern an Eltern ist 100.000,00 Euro
in 10 Jahren, also 10.000,00 Euro pro Jahr. Gemäß Mietspiegel ist für ein Haus in der Größenordnung in der ich es
bauen möchte 9000,00 Euro im Jahr erzielbar.
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Re: Kostenlose Überlassung an Fremde
Und nochmal ich, hallo.
Ich bin neu hier und lese mich ein.
Darf ich fragen was ein "ER-Bescheid" ist? Was ist gemeint? E wie Einwohner und R wie?
Danke sehr!
Ich bin neu hier und lese mich ein.
Darf ich fragen was ein "ER-Bescheid" ist? Was ist gemeint? E wie Einwohner und R wie?
taxpert hat geschrieben: ↑25. Feb 2021, 10:40 ...
Die Anzeige an sich entscheidet ja nicht über Steuerpflicht oder Steuerfreiheit! Wenn das für die ESt zuständige FA auf Zack ist, wird wegen des geänderten ER-Bescheides eine entsprechende Anfrage wegen der Nutzung gestellt und das Ganze dann als Kontrollmaterial an das für die ErbSt zuständige FA weitergeleitet.
...
Danke sehr!
Re: Kostenlose Überlassung an Fremde
Tippfehler meinerseits! Sollte EW-Bescheid heißen!
EW = Einheitswert
taxpert
EW = Einheitswert
taxpert
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