Hallo,
meine Großmutter möchte mir noch zu ihren Lebzeiten ihr Ferienhaus in Holland vermachen, da ich mir so die Erbschaftssteuer ersparen könne. Ist das denn so viel vorteilhafter, denn nun fällt doch Schenkungssteuer an. Wer muss die denn eigentlich zahlen Sie oder ich?
Wahrscheinlich alles blöde Fragen. Da ich mich jedoch überhaupt nicht auskenne, stelle ich sie einfach trotzdem.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Grüße
Ringeltaube
Umgehung der Erbschaftssteuer
Re: Umgehung der Erbschaftssteuer
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
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- Beiträge: 37
- Registriert: 20. Aug 2009, 16:30
Re: Umgehung der Erbschaftssteuer
Hatte schon befürchtet, dass man das nicht mit zwei Sätzen beantworten kann und man sich durch einen Wust von Bestimmungen lesen muss. Macht wahrscheinlich doch Sinn, sich an die Fachleute von steuerberaten.de zu wenden und das regeln zu lassen. Ich blicke da nicht wirklich durch.
Danke dir
viele Grüße
Ringeltaube
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Ringeltaube