Wohnungskaufs in Verbindung mit einer Schenkung von Mutter

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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ManuBerlin
Beiträge: 3
Registriert: 11. Feb 2020, 23:49

Wohnungskaufs in Verbindung mit einer Schenkung von Mutter

Beitrag von ManuBerlin »

Hallo zusammen,

wir sind ein (derzeit unverheiratetes) Paar aus Berlin und haben in den letzten Tagen gemerkt, wie schwierig es (zumindest hier) ist, einigermaßen kurzfristig einen Steuerberater (vor allem für eine einmalige Beratung) vor Ort zu finden. (Jaja, es geht auf Ende Februar zu...)

Wir fragen uns gerade, welche steuerlichen Unterschiede sich ergeben könnten, wenn meine Mutter eine Wohnung kauft und diese mir/uns schenkt (oder an mich/uns vermietet), oder aber wenn wir nach einer finanziellen Schenkung selbst eine Wohnung erwerben (und diese dann entweder bewohnen oder vermieten würden).
Ebenfalls interessant könnte sein, in welchem Fall sich monatliche Raten eines Darlehens (über einen Teil der Kaufsumme) in welcher Weise auswirken.

Meine Mutter hat bislang zu versteuerndes Einkommen aus einer Rente und einer Pension sowie Kapitalerträge aus Vermögen.
Wir beide haben bislang Einkommen aus selbstständiger Arbeit und ebenfalls Kapitalerträge.

Kompliziert? Ganz einfach? - Wir freuen uns über jeden Denkanstoß... :-)
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Wohnungskaufs in Verbindung mit einer Schenkung von Mutter

Beitrag von muemmel »

diese mir/uns schenkt Na, Sie haben einen sehr hohen Freibetrag, da Sie das Kind Ihrer Mutter sind - Ihr Freund hat nur einen geringen Freibetrag und es fällt entsprechend Schenkungsteuer an. Wenn ich mal 300.000 Euro ansetze, entfiele auf die 150.000 Euro Ihres Freundes 39.000 Euro Schenkungsteuer, während Sie keinen Cent zahlen.
ManuBerlin
Beiträge: 3
Registriert: 11. Feb 2020, 23:49

Re: Wohnungskaufs in Verbindung mit einer Schenkung von Mutter

Beitrag von ManuBerlin »

Klar, die Schenkung wäre also nur von Mutter an Kind sinnvoll. (Oder aber wir heiraten zuvor.)

Bei der Annahme von 300.000 Euro und falls meine Mutter innerhalb von 10 Jahren stirbt, blieben nur 100.000 Euro Freibetrag für das restliche Erbe. Oder würde der Wohnungswert anders berechnet, wenn meine Mutter die Wohnung erwerben und dann mir schenken würde? Zählt dann der Einheitswert? Wie unterscheidet sich der Einheitswert vom Kaufpreis?

Macht es generell einen steuerlichen Unterschied, ob wir die Wohnung selbst bewohnen oder an Dritte weitervermieten oder aber von meiner Mutter mieten würden?

Und wie könnten sich monatliche Raten eines Darlehens (über einen Teil der Kaufsumme) auswirken?
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Wohnungskaufs in Verbindung mit einer Schenkung von Mutter

Beitrag von Severina »

Eine Heirat ändert nichts am Freibetrag.

Die mittelbare Schenkung kann günstiger sein, hierzu würde ich mich an Ihrer Stelle
aber mit einem Steuerberater vor Ort in Verbindung setzen. Der Einheitswert hat mal
gezählt, das ist aber lange her und vorbei.

Natürlich macht es einen steuerlichen Unterschied, ob Sie die Wohnung selbst bewohnen
oder vermieten - oder meinen Sie einen schenkungsteuerlichen Unterschied?

Darlehensraten wirken sich überhaupt nicht aus. Wenn man die als Ausgaben absetzen
könnte, dann müsste man folgerichtig die Auszahlung eines Darlehens als Einnahme
versteuern, das wollen Sie sicher auch nicht :-)
ManuBerlin
Beiträge: 3
Registriert: 11. Feb 2020, 23:49

Re: Wohnungskaufs in Verbindung mit einer Schenkung von Mutter

Beitrag von ManuBerlin »

Vielen Dank für die ganzen Antworten! :-) Ich war eine Woche im Urlaub.

Stimmt es, dass bei einer mittelbaren Schenkung meine Mutter mir mehr Geld (= den Kaufpreis) schenken würde, aber steuerlich der (eventuell geringere) Wert der Wohnung bemessen würde?

Macht es denn einen schenkungsteuerlichen Unterschied, ob ich/wir die Wohnung selbst bewohnen (als Eigentümer oder Mieter) oder an Dritte vermieten?

Und was wäre der allgemeine steuerliche Unterschied, ob ich/wir die Wohnung selbst bewohnen (als Eigentümer oder von meiner Mutter gemietet) oder aber an Dritte vermieten?
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