Beitragvon Petz » 13. Okt 2010, 18:47
Zum Vermieten braucht man keine Steuerklasse, eine Steuerklasse braucht man nur, wenn man auf Lohnsteuerkarte arbeitet.
Und:
1. Vor dem Kauf immer einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein für eine Erstberatung aufsuchen.
2. Sollten Sie die Wohnung kaufen und die Kinder als Vermieter auftreten, vorher einen Steuerberater aufsuchen und eine Beratung einholen für schenkungsteuerliche Folgen und über die steuerlichen Folgen bei Drittaufwand beraten lassen.
3. Sollten die Kinder minderjährig sein, muss vorher die Genehmigung des Familiengerichts eingeholt werden, da minderjährigen Kindern keine schuldrechtlichen Verpflichtungen aufgedrückt werden dürfen ohne Genehmigung des Amtsgerichts.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.