Muss ich mit meiner Fahrkarte zur Arbeit ?
Muss ich mit meiner Fahrkarte zur Arbeit ?
Hallo,
muss ein Student, welcher durch den Semesterbeitrag eine Fahrkarte für den ÖPNV hat, dieses Ticket auch für den Weg zum Nebenjob nutzen oder kann er auch dorthin mit dem Auto fahren und die Kilometer beim Lohnsteuerjahrsausgleich absetzen ? Oder bekommt er diese nicht erstattet, weil er hätte ja mit dem ÖPNV fahren können ?
Grüße
muss ein Student, welcher durch den Semesterbeitrag eine Fahrkarte für den ÖPNV hat, dieses Ticket auch für den Weg zum Nebenjob nutzen oder kann er auch dorthin mit dem Auto fahren und die Kilometer beim Lohnsteuerjahrsausgleich absetzen ? Oder bekommt er diese nicht erstattet, weil er hätte ja mit dem ÖPNV fahren können ?
Grüße
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Muss ich mit meiner Fahrkarte zur Arbeit ?
kann er im Notfall nachweisen, dass er mit seinem PKW gefahren ist? Wer zweifelt den Ansatz an? Hat er WK über 1.000,--?
Er bekommt auch nicht die Fahrtkosten erstattet, sondern kann diese absetzen.
LoSt-Jahresausgleich gibt es schon lange nicht mehr: es heißt Einkommensteuererklärung!
Lia
Er bekommt auch nicht die Fahrtkosten erstattet, sondern kann diese absetzen.
LoSt-Jahresausgleich gibt es schon lange nicht mehr: es heißt Einkommensteuererklärung!
Lia
Re: Muss ich mit meiner Fahrkarte zur Arbeit ?
Und verdient er überhaupt soviel, dass er die Steuern nicht ganz ohne Werbungskosten zurückbekommt (d.h., mehr als ca. 12.000 Euro)?
Re: Muss ich mit meiner Fahrkarte zur Arbeit ?
er verdient um die 7000€ im jahr. er kann nachweisen, dass er ein motorrad besitzt, welches auf ihn angemeldet und zugelassen ist.
er ist verheiratet und die frau verdient recht gut. er hat steuerklasse 5 , sie 3
für den weg zur uni fährt er mit der bahn, da er ja ein semesterticket hat.
da die arbeit aber nur 7km entfernt ist, ist er mit dem motorrad schneller und flexibler, daher fährt er lieber mit dem motorrad, auch wen nseine fahrkarte auch für diese strecke gültig ist.
er ist verheiratet und die frau verdient recht gut. er hat steuerklasse 5 , sie 3
für den weg zur uni fährt er mit der bahn, da er ja ein semesterticket hat.
da die arbeit aber nur 7km entfernt ist, ist er mit dem motorrad schneller und flexibler, daher fährt er lieber mit dem motorrad, auch wen nseine fahrkarte auch für diese strecke gültig ist.
Re: Muss ich mit meiner Fahrkarte zur Arbeit ?
da die arbeit aber nur 7km entfernt ist Na, dann hat sich das doch schon erledigt: Selbst wenn wir hier mal das Reisekostenrecht anwenden, d. h., 30 Cent pro gefahrenem Kilometer ansetzen, sind wir bei 4,20 Euro am Tag - damit knackt man die Werbungskostenpauschale nicht.
Re: Muss ich mit meiner Fahrkarte zur Arbeit ?
Die pauschale wurde schon mit anderen sachen geknackt
Jeder km würde also zählen. Aber danke trotzdem.
Jeder km würde also zählen. Aber danke trotzdem.
Re: Muss ich mit meiner Fahrkarte zur Arbeit ?
§9 Abs.1 Nr.4 EStG, Entfernungspauschale für Entfernungs-KM, Fortbewegungsmittel egal.Smuji hat geschrieben:für den Weg zum Nebenjob nutzen
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Muss ich mit meiner Fahrkarte zur Arbeit ?
danke taxpert