Lohnsteuerklasse 6 statt Minijob

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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schwabmi
Beiträge: 1
Registriert: 17. Apr 2019, 14:53

Lohnsteuerklasse 6 statt Minijob

Beitrag von schwabmi »

Hallo zusammen,

ich habe eine relativ komplizierte Frage.
Ich bin zusätzlich zu meinem Hauptjob ein Minijobber bei einem anderen Unternehmen. Dort gab es nun einen erfolgsabhängigen Bonus des Unternehmens.

Nun habe ich herausgefunden, dass ich trotzdem Minijobber bleiben kann, obwohl mein Gehalt durch den Bonus über 450 Euro in diesem Monat hinausgeht. Dazu habe ich folgendes gefunden:
https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rundschreiben/01_ag_rundschreiben_versicherung/Geringfuegigketisrichtlinien_21112018.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Seite 34:
Einmalige Einnahmen, deren Gewährung mit hinreichender Sicherheit (z. B. aufgrund eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung, ei-nes Arbeitsvertrages oder aufgrund Gewohnheitsrechts wegen betrieblicher Übung) mindestens einmal jährlich zu erwarten ist, sind bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts zu berücksichtigen (vgl. Urteil des BSG vom 28. Februar 1984 - 12 RK 21/83 -, USK 8401); Beispiel 6.
Einmalige Einnahmen, deren Zahlung dem Grunde und der Höhe nach vom Geschäftsergebnis oder einer individuellen Arbeitsleistung des Vorjahres abhängig ist, bleiben bei der Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts grundsätzlich unberücksichtigt. Fälle dieser Art sind beispielsweise die nachträgliche Zahlung eines (anteiligen) Weihnachtsgeldes in Abhängigkeit vom Geschäftsergebnis des Vorjahres oder die Zahlung einer individuellen Prämie im Rahmen der sogenannten leistungsorientierten Bezahlung. Die Gewährung einer derartigen (nicht mit hinreichender Sicherheit zu erwartenden) Einmalzahlung ist in dem Monat der Zahlung als gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten der Entgeltgrenze zu werten und steht trotz Überschreitung der für ein Jahr maßgebenden Entgeltgrenze von 5.400 Euro dem Fortbestand einer geringfügig entlohn-ten Beschäftigung nicht entgegen (vgl. 3.1).

Mein Arbeitgeber weigert sich, das zu machen und schreibt mich für diesen Monat in Steuerklasse 6 ein. Ist das erlaubt? Wenn ja, kann ich mir die Steuern, die ich jetzt zahle, später in der Steuererklärung wieder zurückholen?

Viele Grüße und vielen Dank im Voraus!
Michel
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Lohnsteuerklasse 6 statt Minijob

Beitrag von muemmel »

Ist das erlaubt? Da der AG die Art der Besteuerung bestimmt - ja.
Wenn ja, kann ich mir die Steuern, die ich jetzt zahle, später in der Steuererklärung wieder zurückholen? Nein. Auch das Finanzamt wird diese Einnahmen nicht plötzlich als steuerfrei betrachten, wenn Ihr AG das schon nicht tut. Sie müssen zwar eine Steuererklärung abgeben, aber in der Konstellation gibt es eher eine Nachzahlung...
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