3 Fragen zum Lohnsteuerjahresausgleich

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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Smuji
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3 Fragen zum Lohnsteuerjahresausgleich

Beitrag von Smuji »

Hallo,
ich hätte mal 3 Fragen zum jährlichen Lohnsteuerjahresausgleich.

1. Bin ich seit mitte des Jahres verheiratet und seitdem hat sich meine Lohnsteuerklasse geändert.
Wie läuft es nun mit dem LSJA. Mache ich nun 2? Also einen für die erste Jahreshälfte mit der alten Klasse und dann einen zweiten mit der neuen? Ich habe es in der Vergangenheit immer mit WISO gemacht. Kann man das dort so einfach trennen?

2. Meine Frau studiert noch, hat aber seit letztem Jahr einen Teilzeitjob. Eigentlich wollten wir (da wir es letztens gelesen haben) einen Verlustvortrag machen für die letzten Jahre. Aber nur wie ist es jetzt, wo sie den Teilzeitjob hat?

Da mache ich also für 4 Jahre einen Verlustvortrag und für das letzte Jahr einen ganz normalen Ausgleich?

Ich meine, der Verlustvortrag wird ja größer werden, als die gezahlten Steuern beim Nebenjob (waren glaube nur 300€ im Jahr)

3. Geht der Verlustvortrag auch wenn sie Bafög bekommen hat? Da ja ein Teil des Geldes vom Staat ist.


Grüße Smuji
StephanM
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Re: 3 Fragen zum Lohnsteuerjahresausgleich

Beitrag von StephanM »

Zu1:
Es muss eine Steuererklärung wird für das gesamte Kalenderjahr erstellt werden. Die Lohnsteuerklassen sind für die Jahreserklärung nicht relevant, da sie nur die Vorauszahlungen (monatlicher Lohnsteuerabzug) steuern.

Zu2:
Wie wird der Teilzeitjob besteuert, nach Lohnsteuerklasse oder Pauschal als Minijob?

Verlustvortrag:
Wurde dieser mit jeweiliger jährlichen Steuererklärung festgestellt und jährlich fortgetragen?
Die Anrechnung des Verlustvortrages ist abhängig von der Frage der Besteuerung des Nebenjobs.
Beim Verlustvortrag kann es sein, dass bei Eheleuten eine getrennte Veranlagung günstiger ist.
muemmel
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Re: 3 Fragen zum Lohnsteuerjahresausgleich

Beitrag von muemmel »

Ich meine, der Verlustvortrag wird ja größer werden, als die gezahlten Steuern beim Nebenjob (waren glaube nur 300€ im Jahr) Der wird aber nicht mit den Steuern verrechnet, sondern mit dem Einkommen.
Wie wird der Teilzeitjob besteuert, nach Lohnsteuerklasse oder Pauschal als Minijob? Wenn da 300 Euro Steuern gezahlt wurden, war es offenbar KEIN Minijob.
Geht der Verlustvortrag auch wenn sie Bafög bekommen hat? Da ja ein Teil des Geldes vom Staat ist. Bafög ist, steuerlich gesehen, KEIN Einkommen - also ja. Das Problem wird der Teilzeitjob sein - siehe oben.
Smuji
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Re: 3 Fragen zum Lohnsteuerjahresausgleich

Beitrag von Smuji »

StephanM hat geschrieben: 10. Feb 2019, 23:08 Zu1:
Es muss eine Steuererklärung wird für das gesamte Kalenderjahr erstellt werden. Die Lohnsteuerklassen sind für die Jahreserklärung nicht relevant, da sie nur die Vorauszahlungen (monatlicher Lohnsteuerabzug) steuern.

Zu2:
Wie wird der Teilzeitjob besteuert, nach Lohnsteuerklasse oder Pauschal als Minijob?

Verlustvortrag:
Wurde dieser mit jeweiliger jährlichen Steuererklärung festgestellt und jährlich fortgetragen?
Die Anrechnung des Verlustvortrages ist abhängig von der Frage der Besteuerung des Nebenjobs.
Beim Verlustvortrag kann es sein, dass bei Eheleuten eine getrennte Veranlagung günstiger ist.

Danke erstmal. wenn ich also den ausgleich mache, werde ich nach steuerklasse gefragt, nur welche gebe ich da an ? hatte ja 2 stück in diesem jahr.

sie studiert seit 2013, seit september hatte sie einen job, der unter diese "ich glaube 650€-grenze" fiel, also außer kkv musste sie glaube nichts zahlen. da wir nun aber seit august verheiratet sind, hat sie die SK5 bekommen und ich die 3. das heißt, seit august zahlt sie steuern.

verlustvortrag, nein, diese wurde noch NIE gemacht, ich habe erst vor paar monaten davon gelesen und weiß nun, dass man diesen glaube bis zu 7 jahre in die vergangheit machen kann.
Smuji
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Re: 3 Fragen zum Lohnsteuerjahresausgleich

Beitrag von Smuji »

muemmel hat geschrieben: 10. Feb 2019, 23:26 Ich meine, der Verlustvortrag wird ja größer werden, als die gezahlten Steuern beim Nebenjob (waren glaube nur 300€ im Jahr) Der wird aber nicht mit den Steuern verrechnet, sondern mit dem Einkommen.
Wie wird der Teilzeitjob besteuert, nach Lohnsteuerklasse oder Pauschal als Minijob? Wenn da 300 Euro Steuern gezahlt wurden, war es offenbar KEIN Minijob.
Geht der Verlustvortrag auch wenn sie Bafög bekommen hat? Da ja ein Teil des Geldes vom Staat ist. Bafög ist, steuerlich gesehen, KEIN Einkommen - also ja. Das Problem wird der Teilzeitjob sein - siehe oben.
danke
muemmel
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Re: 3 Fragen zum Lohnsteuerjahresausgleich

Beitrag von muemmel »

Danke erstmal. wenn ich also den ausgleich mache, werde ich nach steuerklasse gefragt, nur welche gebe ich da an ? hatte ja 2 stück in diesem jahr. Die aktuelle - für die Steuerfestsetzung ist das ohnehin schnuppe.

sie studiert seit 2013, seit september hatte sie einen job, der unter diese "ich glaube 650€-grenze" fiel, also außer kkv musste sie glaube nichts zahlen. Es gibt keine "650-Euro-Grenze". Und auch die zweite Aussage macht keinen Sinn - es könnte eine Werkstudententätigkeit gewesen sein, aber die zeichnet sich dadurch aus, dass man KEINE KV-Beiträge zahlt, dafür aber RV-Beiträge,
Smuji
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Re: 3 Fragen zum Lohnsteuerjahresausgleich

Beitrag von Smuji »

Danke,

mit 650€ Grenze meine ich diese Grenze bei der man außer Sozialversicherung und KV nichts weiter zahlen muss, also keine Lohnsteuer.


Wie gehe ich nun am Besten vor ?

Erstmal mit den ganzen Versionen von WISO einen Verlustvortrag für die letzten Jahre machen ?

Sie studiert seit 2013. Die ersten Semester(muss schauen wielange) hat sie Bafög erhalten und ist keiner Tätigkeit nachgegangen.
Irgendwann erhielt sie kein Bafög mehr und hatte einen Minijob auf 400€ Basis
Danach hat sie ein paar Stunden aufgestockt, sodass sie 650€ Brutto verdient und nur den Sozialen Teil zahlen muss (keine Lohnsteuer)

Wie genau soll sie nun vorgehen bzgl. Verlustvortrag ?


Dann muss ich nun bald meine Lohnsteuer machen, da wir aber seit 08/2018 verheiratet sind und ich anschließend die 3 und sie die 5 erhalten hat, musste sie plötzlich auch Lohnsteuer zahlen.

Wie füllt man den Jahresausgleich nun aus ? Einen einzigen für beide ? Also sind wir, da nun verheiratet, keine 2 Personen mit 2 Lohnsteuerjahresausgleichen mehr sondern nur noch eine Person ? Vermutlich wird WISO das automatisch machen und nach beiden Steuerbescheiden fragen ???

Grüße Smuji
muemmel
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Re: 3 Fragen zum Lohnsteuerjahresausgleich

Beitrag von muemmel »

Danach hat sie ein paar Stunden aufgestockt, sodass sie 650€ Brutto verdient und nur den Sozialen Teil zahlen muss (keine Lohnsteuer) Das reicht dann vermutlich bereits, um den Verlustvortrag zu "killen". Insofern kann man es vermutlich lassen, sich damit zu beschäftigen...
Wie füllt man den Jahresausgleich nun aus ? Einen einzigen für beide ? Also sind wir, da nun verheiratet, keine 2 Personen mit 2 Lohnsteuerjahresausgleichen mehr sondern nur noch eine Person ? Man kann sich gemeinsam veranlagen lassen oder getrennt, wobei die getrennte Veranlagung nur selten sinnvoll ist. Bei gemeinsamer Veranlagung füllt man halt EINEN Mantelbogen für beide aus und dann die Anlagen: Sind beide Arbeitnehmer, wird halt zweimal die Anlage N ausgefüllt usw.
schlauelia
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Re: 3 Fragen zum Lohnsteuerjahresausgleich

Beitrag von schlauelia »

mE hat der Fragende gar keine Ahnung - mein Tipp: im 1. Jahr mal zu einem Stb oder Lohnsteuerhilfeverein!°

Lia
Smuji
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Re: 3 Fragen zum Lohnsteuerjahresausgleich

Beitrag von Smuji »

Ich habe bisher nur immer meinen eigenen LSJA gemacht. Mit Erfolg.

Da sie nur einen Nebejob hat und ich auch nicht gerade viel verdiene, geht jeder Steuerberater ziemlich ins Geld.

Außerdem werde ich dadurch dann auch nicht schlauer und kann es dann im nächsten Jahr selbst machen.

Mir geht es nur darum, wie ich das mit dem Verlustvortrag mache. Die Jahre ohne Beschäftigung mache ich einzeln einen reinen Verlustvortrag . Und dann in dem Jahr mit Teilzeitbeschäftigung setz ich die Studienkosten normal ab?

Nur was geschieht mit den Beträgen aus den vorherigen Jahren? Verrrechnet das Finanzamt das dann automatisch?
muemmel
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Re: 3 Fragen zum Lohnsteuerjahresausgleich

Beitrag von muemmel »

Mir geht es nur darum, wie ich das mit dem Verlustvortrag mache. Zunächst lesen Sie mal meine Antwort vom 2. Mai. Und dann erklären Sie mir kurz, warum Sie den trotzdem machen wollen.
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