Hallo,
möchte gerne wissen, wieviel Lohnersatzleistungen versteuert werden müssen?
Hat jemand Ahnung davon?
Ferdinand
Lohnersatzleistungen
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- Beiträge: 4
- Registriert: 17. Aug 2008, 10:19
Re: Lohnersatzleistungen
Nach deutschem Einkommensteuerrecht unterliegen dem Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG u.a. folgende steuerfreie Einkünfte/Einnahmen:
Arbeitslosengeld (ALG I) = Lohnersatzleistung
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt
Kurzarbeitergeld
Winterausfallgeld
Insolvenzgeld
Übergangsgeld
Altersübergangsgeld (Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz)
Elterngeld
Krankengeld der Krankenversicherung
Mutterschaftsgeld, Verletztengeld
Einkünfte, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung oder einem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen unter dem Vorbehalt der Einbeziehung bei der Berechnung der Einkommensteuer steuerfrei sind
bereits im Ausland versteuerte oder im Ausland steuerfreie Auslandseinkünfte, die in Deutschland steuerpflichtig sind.
Wie hoch die Steuer auf die Lohnersatzsleistung ist, kannst Du Dir mit dem Online - Rechner Einkommenersatzleistungen hier bei steuerberaten.de berechnen lassen.
Arbeitslosengeld (ALG I) = Lohnersatzleistung
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt
Kurzarbeitergeld
Winterausfallgeld
Insolvenzgeld
Übergangsgeld
Altersübergangsgeld (Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz)
Elterngeld
Krankengeld der Krankenversicherung
Mutterschaftsgeld, Verletztengeld
Einkünfte, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung oder einem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen unter dem Vorbehalt der Einbeziehung bei der Berechnung der Einkommensteuer steuerfrei sind
bereits im Ausland versteuerte oder im Ausland steuerfreie Auslandseinkünfte, die in Deutschland steuerpflichtig sind.
Wie hoch die Steuer auf die Lohnersatzsleistung ist, kannst Du Dir mit dem Online - Rechner Einkommenersatzleistungen hier bei steuerberaten.de berechnen lassen.
Re: Lohnersatzleistungen
Lieber Steuerprofi,Steuerprofi hat geschrieben:Nach deutschem Einkommensteuerrecht unterliegen dem Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG u.a. folgende steuerfreie Einkünfte/Einnahmen:
der OP hat vermutlich gar keine Ahnung, was sich hinter dem Fachwort "Progressionsvorbehalt" verbirgt. Das ist kein Begriff aus dem Alltag eines Normalbuergers.
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- Beiträge: 19
- Registriert: 25. Aug 2008, 07:54
Re: Lohnersatzleistungen
Da hast du recht, für mich sind die meisten Fachausdrücke im Steuerbereich "Böhmische Dörfer", deswegen macht es wahrscheinlich Sinn, sich doch an Fachleute zu wenden und vielleicht mal auszuprobieren, ob die Leute von steuerberaten.de wirklich so kompetent und günstig sind,wie beschrieben.
Danke trozdem
Ferdinand
Danke trozdem
Ferdinand