Anlage U: Steuerausgleich & Einkommensteuervorauszahlung an Expartner

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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red_latina
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Registriert: 20. Apr 2017, 10:23

Anlage U: Steuerausgleich & Einkommensteuervorauszahlung an Expartner

Beitrag von red_latina »

Hallo Zusammen,

aufgrund eines aussergerichtlichen, notariell beglaubigten, Vergleichs hat sich mein Mann verpflichtet , aufgrund der Anlage U, seiner Ex etwaig anfallende Steuermehrbelastungen auszugleichen und etwaige Steuervorauszahlungen zu erstatten. Diese sollen im Anschluss daran mit etwaigen Steuerrückerstattungen oder Steuernachzahlungen verrechnet werden.

Der Vergleich wurde Ende 2016 abgeschlossen und beinhaltet nun jährlich eine Unterhaltszahlung i.H.v. 13.800 Euro. Im Jahr 2015 haben wir 5.088 € Unterhaltszahlungen geleistet.

Nun schickt bzw. hat uns der gegnerische Anwalt folgende Forderungen geschickt:

- November 2016 - Ausgleich der steuerlichen Mehrbelastung für den Einkommensteuerbescheid 2014 i.H.v. 1.601 Euro
- Dezember 2016 - rückwirkender Ausgleich der vom Finanzamt geforderten Steuervorauszahlung im Jahr 2016 i.H.v. 1.648 Euro

Beide Zahlungen haben wir selbstverständlich geleistet, da wir hierüber Nachweise vorliegen haben.

- April 2017 - Ausgleich der steuerlichen Mehrbelastung für den Einkommensteuerbescheid 2015 i.H.v. 1.075 Euro
- April 2017 - Ausgleich der vom Finanzamt geforderten Steuervorauszahlung für das Jahr 2017 i.H.v. gesamt 1.177 Euro


Folgende Fragen stellen sich uns nun und ich hoffe, dass Ihr mir helfen könnt. :?:

1. Beziehen sich die geforderten Steuervorauszahlungen für 2017 auf die Einkommensteuererklärung für 2017 oder können wir diese mit dem Einkommensteuerbescheid aus 2016 verrechnen?

2. Kann man irgendwie überprüfen, ob der vom gegnerischen Anwalt geforderte Nachteilsausgleich korrekt berechnet ist? Die Daten aus dem Steuerbescheid der Ex (2015) sind wie folgt:

- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit: 14.046 €
- abzgl. der Werbungskosten sind diese: 12.992 €
- Einnahmen aus Unterhaltsleistungen: 5.088 €
- abzgl. Werbungskostenpauschbetrag: 4.986 €
- Gesamtbetrag der Einkünft: 17.978 €
- abzgl. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 17.819 €

- zu versteuernde Einkommen: 14.915 €

Zu Versteuern nach Grundtarif sind dann: 1.300 €
Ermäßgung für Handwerksleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen: 129 €

--> Festzusetzende Einkommensteuer: 1.171 €

Der Anwalt gibt an, dass das ohne die Anlage U zu versteuernde Einkommen sich wie folgt ergibt:
14.915 € - 4.986 € = 9.929 €
Hier soll sich die Einkommensteuer dann auf 225,00 € belaufen.

Dann nimmt er die errechnete Einkommensteuer nach dem Grundtarif von 1.300 € und zieht die 225,00 € ab.

Ist die Berechnung so in Ordnung? Müsste er nicht eigentlich die vom Finanzamt berechnete Einkommensteuer von 1.171,00 € nehmen und davon dann die 225,00 € (wenn die korrekt sind) abziehen?

Danke für Eure Hilfe.

Lg
red_latina
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