Frage zur Verpflegungspauschale beim Zweitwohnsitz:

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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HeisserSommer
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Frage zur Verpflegungspauschale beim Zweitwohnsitz:

Beitrag von HeisserSommer »

Frage zur Verpflegungspauschale beim Zweitwohnsitz:

Ich habe meine erste Tätigkeitsstätte in Nürnberg, wo auch mein Hauptwohnsitz liegt. Die Fahrt zur Arbeitsstätte (10 km) mache ich bisher steuerlich geltend
Seit Februar arbeite ich in München und habe einen Zweitwohnsitz in der Nähe (37 km entfernt).

Grundsätzlich zahlt mein Arbeitgeber die Bahnfahrt nach Nürnberg- München und zurück und auch die Bahnfahrt vom Zweitwohnsitz nach München. und zurück. Manchmal fahre ich aber auch mit dem Privat-PKW

Fragen:
Wenn der Arbeitgeber die Fahrten bezahlt, erhalte ich für diese Tage auch die Verpflegungspauschale i.H.v. 12,00 € von ihm. In den ersten drei Monaten kann ich aber die volle Verpflegungspauschale steuerlich geltend machen. Also einfach 24 - 12 = 12 € pro Tag ansetzen?

Die vom Arbeitgeber gezahlten Bahnfahrten rechne ich ihm gegenüber als Reisekosten ab. Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung steht unter den Punkten
17. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
18. Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
jeweils 0,00 eingetragen. Was ja auch stimmt.
Werden die bezahlten Reisekosten dem Finanzamt gemeldet?
muemmel
Beiträge: 4833
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Frage zur Verpflegungspauschale beim Zweitwohnsitz:

Beitrag von muemmel »

Also einfach 24 - 12 = 12 € pro Tag ansetzen? Für An- und Abreisetage gibt es nur 12 Euro: 12 minus 12 macht null. Für die Tage, wo Sie vom Zweitwohnsitz nach München fahren, können Sie das so rechnen.
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