Hallo zusammen,
wie sieht das aus, wenn man aufgrund eines kurzfristigen Steuerklassenwechsels vor der Geburt eines Kindes, ein höheres Elterngeld aufgrund des höheren Nettoeinkommens bezieht?
Kann man sich da des unzulässigen Missbrauchs schuldig machen oder ist das o.k.
Schöne Grüße
Lindalu
Wechsel der Steuerklasse
Re: Wechsel der Steuerklasse
Nein, das ist eine steuerliche Gestalltungsmöglichkeit und ist legal.
Gruss
Gruss
Re: Wechsel der Steuerklasse
Na super, danke