Student, Lohnsteuerkarte, evtl. Freibeträge und Wohnort

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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Pax
Beiträge: 1
Registriert: 26. Sep 2015, 15:50

Student, Lohnsteuerkarte, evtl. Freibeträge und Wohnort

Beitrag von Pax »

Guten Abend alle Zusammen,

Ich selbst finde mein momentanes Problem relativ kompliziert, das ist es jedoch vielleicht garnicht.

Folgendes: Ich wohnte bislang mit meiner Mutter (Renterin) und meinem Stiefvater (angestellt) (miteinander verheiratet) zusammen. Vor einiger Zeit kauften meine Mutter und mein Stiefvater sich ein anderes Haus und zogen schließlich dorthin. Sind dort also auch gemeldet. Ich bin zurzeit jedoch noch immer in dem alten Haus gemeldet. Ebenso bin ich auf der Lohnsteuerkarte meines Stiefvaters

Jetzt kommt hinzu, dass ich zwekcs Studium weiter weg ziehe. Das stellt uns vor einige offene Fragen:
Wo muss ich gemeldet sein, bzw., wo ist es Sinnvoll? Dort wo ich studiere, oder dort wo meine Mutter mit ihrem Mann wohnt? Brauche ich evtl. einen erst- bzw. zweitwohnsitz?

Wie sieht es mit dem Kindergeld aus? Spielt es da überhaupt rein? Bislang bekommt dies immer meine Mutter. Ist es möglich, dass ich das direkt bekomme?

Wenn ich nun nicht mehr im gleichen Haushalt gemeldet bin, bin ich dann überhaupt noch auf der Lohnsteuerkarte drauf? Ändert sich dadurch die Steuerklasse? Ich habe etwas von einem Freibetrag gelesen, denn mein Stiefvater sich eintragen lassen könnte, wenn ich auswärtig untergebracht bin. Wie verhält sich das?

Ich habe leider wirklich so wenig Ahnung davon, dass ich euch wahrscheinlich noch nicht einmal, die Informationen geben kann, die ihr braucht. Das heißt, fragt einfach nach und ich werde zusehen, dass ich die Informationen besorge. Außerdem hoffe ich, dass ich mit meiner Frage im richtigen Bereich gelandet bin. Wenn nicht, wäre es super, wenn das jemand für mich korrigieren könnte.

Mit allerbesten Grüßen,

Pax
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Student, Lohnsteuerkarte, evtl. Freibeträge und Wohnort

Beitrag von muemmel »

Das hat jetzt zwar alles wenig mit Steuern zu tun, aber ich antworte trotzdem mal:
1. Auf der elterlichen Steuerkarte bleibt man, solange es Kindergeld gibt. Ob man bei den Eltern wohnt, ist unwichtig.
2. Eine direkte Auszahlung des KG an Sie wäre möglich, wenn Sie keinerlei Unterhalt erhalten - nennt sich "Abzweigung".
Erhalten Sie Unterhalt, geht das KG an die Eltern.
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