Beitragvon Bostonian » 30. Nov 2011, 14:42
Hallo,
wenn Ihr heiratet, solltest Du in die III wechseln. Dann hast Du sofort mehr Netto vom Brutto. Du wirst im Folgejahr auch nichts nachzahlen müssen. Alternativ würdest Du die Steuerüberzahlung mit der Lohnsteuererklärung zurück erhalten.
Im Jahr der Eheschließung habt Ihr ein Wahlrecht für die Veranlagung (getrennt oder zusammen). Voraussichtlich ist Eurer Einkommenssituation nach die Zusammenveranlagung die richtige Wahl. Dann gilt für Euch das Ehegattensplitting. Das heißt, Euro Einkünfte werden zusammen addiert, durch zwei geteilt und dann so besteuert, als wenn jeder genau die Hälfte verdient hätte. Das Elterngeld ist nicht steuerpflichtig, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, was heißt, daß es den Steuersatz auf das restliche Einkommen anhebt.
Du verdienst 3500 und Deine Freundin / Frau erhält 300 Euro Elterngeld. Daher würdet Ihr bei einer Zusammenveranlagung soviel Steuern zahlen, wie zwei Verdiener mit jeweils 1900 Euro hätten. Das sollte weniger Steuern sein als einer, der 3500 Euro verdient. Als Orientierung (ohne Berücksichtigung von Werbungskosten, Sonderausgaben usw.) ungefähr wären das dann zweimal 200 Euro statt 620 Euro pro Monat. Du sparst also ungefähr ein Drittel der Steuern.
Änderungen auf der Lohnsteuerkarte gelten immer ab dem Monat, der auf die Antragstellung folgt. Niemals rückwirkend. Aber wie oben geschrieben, du wirst Deine zuviel gezahlten Steuern mit der Steuererklärung zurück erhalten.
Beste Grüße