Hallo liebes Forum!
Ich habe einen Zweitjob bei dem ich definitiv weniger als 450€ monatlich verdiene. Dort ist es aber seit neusten so, dass ich nur Tagesverträge bekomme was mich nun dazu zwingt Lohnsteuer abzuführen, da ich dort in kl. 6 eingestuft bin. Das Personalbüro kann mir nicht helfen und verweist mich zum Finanzamt und das hat nach eigener Angabe nichts damit zu tun.
Kann mir da vielleicht jemand einen Tipp geben?
Viele Grüße
Minijob als „Tagelöhner“
Re: Minijob als „Tagelöhner“
Suchen Sie sich einen anderen Job - möglichst einen "normalen" Minijob mit Pauschalversteuerung. Und denken Sie daran, dass Sie für 2022 eine Steuererklärung machen müssen - eben wegen der Bezüge in Klasse 6.