Steuererklärung 2017 im Jahr 2019

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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SchmiedHH
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Steuererklärung 2017 im Jahr 2019

Beitrag von SchmiedHH »

Guten Tag.
Ich habe im Jahr 2017 gearbeitet und eine Steuererklärung gemacht. In demselben Jahr hatte ich mit dem gleichen Arbeitgeber gerichtliche Auseinandersetzung, die 2019 zu ende war und ich erhielt für das Jahr 2017 August noch mall Geld und Lohnbescheinigung. Nun ist die Frage, wie ich es im Elster eingeben soll, als 2017 oder 2019? Denn das Geld erhielt ich 2019, aber gearbeitet habe ich 2017.
Bitte um Hilfe.
Danke!
Robert
muemmel
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Re: Steuererklärung 2017 im Jahr 2019

Beitrag von muemmel »

Das Geld ist in der Erklärung für 2019 anzugeben. Falls Sie deswegen irgendwelche Anwaltskosten hatten, können die übrigens als Werbungskosten abgesetzt werden.
SchmiedHH
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Re: Steuererklärung 2017 im Jahr 2019

Beitrag von SchmiedHH »

muemmel hat geschrieben: 6. Apr 2020, 13:54 Das Geld ist in der Erklärung für 2019 anzugeben. Falls Sie deswegen irgendwelche Anwaltskosten hatten, können die übrigens als Werbungskosten abgesetzt werden.
Danke für den Tipp.
Wie soll ich das in 2019 machen wenn ich im Jahr 2019 nicht gearbeitet habe und nun nur 1 Monat angeben muss?
Mein Arbeitgeber hat mich in Steuerklasse 5 eingetragen obwohl ich ledig bin und eigentlich Steuerklasse 1 habe. Was kann ich tun? Mein Arbeitgeber, ehmalige, wird mir nicht weiter helfen, weil ich ihm verklagt habe.
Danke für die Hilfe
taxpert
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Re: Steuererklärung 2017 im Jahr 2019

Beitrag von taxpert »

1. Auch wenn das Geld FÜR das Jahr 2017 gezahlt wurde, dürfte auf Grund des gerichtlichen Verfahrens der ArbG zutreffender Weise eine Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2019 erstellt haben!

2. Der ArbG dürfte wahrscheinlich nicht die LSt-Klasse 5 sondern zutreffender Weise die LSt-Klasse 6 verwendet haben! Er kann nicht wissen, ob Sie irgendwo anders arbeiten und meldet die LSt als "zusätzlicher" ArbG an!

3. Sie brauchen hier in keiner Weise die Mitwirkung ihres alten ArbGs! Sie bekommen -soweit alle weiteren Angaben von Ihnen zutreffend sind!- die gesamte einbehaltene LSt vom FA erstattet.

Alternative 1: Sie geben eine Steuererklärung in Papierform ab! Dazu brauchen Sie nur den Mantelbogen ausfüllen, denn ab 2019 sind keine Angaben mehr zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit oder die daraus resultierenden gesetzlichen Versicherungen notwendig, da diese elektronisch vorliegen!

Alternative 2: Sie melden sich bei Elster.de an und machen Ihre Steuererklärung (Mindestangaben siehe Alternative 1) elektronisch!

taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
muemmel
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Re: Steuererklärung 2017 im Jahr 2019

Beitrag von muemmel »

Wie soll ich das in 2019 machen wenn ich im Jahr 2019 nicht gearbeitet habe und nun nur 1 Monat angeben muss? Ganz einfach - Erklärung ausfüllen und einreichen (siehe letzte Antwort).
Mein Arbeitgeber hat mich in Steuerklasse 5 eingetragen obwohl ich ledig bin und eigentlich Steuerklasse 1 habe. Auch kein Problem - das Finanzamt besteuert Sie nach den Steuertabellen (bei Ihnen konkret nach der Grundtabelle 2019). Die Steuerklasse spielt dabei gar keine Rolle.
SchmiedHH
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Re: Steuererklärung 2017 im Jahr 2019

Beitrag von SchmiedHH »

taxpert hat geschrieben: 7. Apr 2020, 09:06 1. Auch wenn das Geld FÜR das Jahr 2017 gezahlt wurde, dürfte auf Grund des gerichtlichen Verfahrens der ArbG zutreffender Weise eine Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2019 erstellt haben!

2. Der ArbG dürfte wahrscheinlich nicht die LSt-Klasse 5 sondern zutreffender Weise die LSt-Klasse 6 verwendet haben! Er kann nicht wissen, ob Sie irgendwo anders arbeiten und meldet die LSt als "zusätzlicher" ArbG an!

3. Sie brauchen hier in keiner Weise die Mitwirkung ihres alten ArbGs! Sie bekommen -soweit alle weiteren Angaben von Ihnen zutreffend sind!- die gesamte einbehaltene LSt vom FA erstattet.

Alternative 1: Sie geben eine Steuererklärung in Papierform ab! Dazu brauchen Sie nur den Mantelbogen ausfüllen, denn ab 2019 sind keine Angaben mehr zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit oder die daraus resultierenden gesetzlichen Versicherungen notwendig, da diese elektronisch vorliegen!

Alternative 2: Sie melden sich bei Elster.de an und machen Ihre Steuererklärung (Mindestangaben siehe Alternative 1) elektronisch!

taxpert
Danke für ihre Hilfe.
Ich hätte da noch eine Frage:
Im Steuerklasse 5 habe ich von Brutto 2500 etwa 950€ Erstattung. Wie ist es denn wenn ich Steuerklasse 1 hätte?
muemmel
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Re: Steuererklärung 2017 im Jahr 2019

Beitrag von muemmel »

In Steuerklasse 1 würden Sie weniger Steuern bezahlt haben und folglich nach der Steuererklärung weniger wiederkriegen.
Sind Sie übrigens sicher, dass Sie in die 950 Euro nicht versehentlich die SV-Beiträge eingerechnet haben? Bei 2.500 Euro müßte die Steuer nämlich selbst in Klasse 5 oder 6 niedriger sein... Und die SV-Beiträge zahlt Ihnen das Finanzamt natürlich nicht zurück.
SchmiedHH
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Re: Steuererklärung 2017 im Jahr 2019

Beitrag von SchmiedHH »

muemmel hat geschrieben: 8. Apr 2020, 00:47 In Steuerklasse 1 würden Sie weniger Steuern bezahlt haben und folglich nach der Steuererklärung weniger wiederkriegen.
Sind Sie übrigens sicher, dass Sie in die 950 Euro nicht versehentlich die SV-Beiträge eingerechnet haben? Bei 2.500 Euro müsste die Steuer nämlich selbst in Klasse 5 oder 6 niedriger sein... Und die SV-Beiträge zahlt Ihnen das Finanzamt natürlich nicht zurück.
Guten Abend.
Sind Sie eine KI wie google? Es ist sehr spät :D
Danke für die Antworten.
https://prnt.sc/rv1tlk Ich habe nur die Steuer und die Soli-Zuschlag eingegeben.
Etwas Werbungskosten und Anwaltskosten. Eigentlich dachte ich es stünde mir mehr zu.
Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Robert
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