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Danke für den Tipp.Das Geld ist in der Erklärung für 2019 anzugeben. Falls Sie deswegen irgendwelche Anwaltskosten hatten, können die übrigens als Werbungskosten abgesetzt werden.
Danke für ihre Hilfe.1. Auch wenn das Geld FÜR das Jahr 2017 gezahlt wurde, dürfte auf Grund des gerichtlichen Verfahrens der ArbG zutreffender Weise eine Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2019 erstellt haben!
2. Der ArbG dürfte wahrscheinlich nicht die LSt-Klasse 5 sondern zutreffender Weise die LSt-Klasse 6 verwendet haben! Er kann nicht wissen, ob Sie irgendwo anders arbeiten und meldet die LSt als "zusätzlicher" ArbG an!
3. Sie brauchen hier in keiner Weise die Mitwirkung ihres alten ArbGs! Sie bekommen -soweit alle weiteren Angaben von Ihnen zutreffend sind!- die gesamte einbehaltene LSt vom FA erstattet.
Alternative 1: Sie geben eine Steuererklärung in Papierform ab! Dazu brauchen Sie nur den Mantelbogen ausfüllen, denn ab 2019 sind keine Angaben mehr zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit oder die daraus resultierenden gesetzlichen Versicherungen notwendig, da diese elektronisch vorliegen!
Alternative 2: Sie melden sich bei Elster.de an und machen Ihre Steuererklärung (Mindestangaben siehe Alternative 1) elektronisch!
taxpert
Guten Abend.In Steuerklasse 1 würden Sie weniger Steuern bezahlt haben und folglich nach der Steuererklärung weniger wiederkriegen.
Sind Sie übrigens sicher, dass Sie in die 950 Euro nicht versehentlich die SV-Beiträge eingerechnet haben? Bei 2.500 Euro müsste die Steuer nämlich selbst in Klasse 5 oder 6 niedriger sein... Und die SV-Beiträge zahlt Ihnen das Finanzamt natürlich nicht zurück.
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