BC 100 aber trotzdem Entfernungspauschale

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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alhandra
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BC 100 aber trotzdem Entfernungspauschale

Beitrag von alhandra »

Veehrtes Form,

bitte verzeiht mir, wenn ich in der falschen Kategorie bin. Im Internet habe ich im Bezug auf meinem Fall nicht viel gefunden, außer eine Quelle die älter ist (Link darf ich denke ich nicht posten, aber ich würde es dann zitieren).
Ich versuche es kurz zu fassen, ich möchte ja nicht eure kostbare Zeit verschwenden.

Die Firma hat mir eine Bahncard 100 gekauft und diese auch bezahlt. Da meine Reisekosten die Kosten der BC100 übersteigen. Damit bin ich zumindest von der Versteuerung befreit, soweit ist mir das auch klar.
Auf einer Steuerseite dessen Namen ich denke ich nicht nennen darf wird folgendes geschrieben in kurz:
...Darüber hinaus kann der AN für seine Fahrten zur Arbeitsstätte die VOLLE Entfernungspauschale angeben.

Stimmt denn das? Kann ich trotzdem die Entferungspauschale zur Arbeitsstätte trotz BC100 angeben? Ich bin ja wöchentlich immmer unterwegs, aber ich kann ja zumindest die An und Abreise (Montag zur Firma und Freitag von der Firma (liegt auf dem Weg)) absetzen.

Das war auch das einzige was ich im Netz gefunden habe. Also kurzum und direkt gefragt: Kann ich trotz BC100 meine Entfernungspauschale angeben?

Herzlichen Dank und liebe Grüé
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: BC 100 aber trotzdem Entfernungspauschale

Beitrag von muemmel »

Darüber hinaus kann der AN für seine Fahrten zur Arbeitsstätte die VOLLE Entfernungspauschale angeben. Nein, hier nicht. Das wäre nur der Fall, wenn Sie eine BC 100 aus der eigene Tasche bezahlen würden.
alhandra
Beiträge: 2
Registriert: 4. Nov 2019, 19:39

Re: BC 100 aber trotzdem Entfernungspauschale

Beitrag von alhandra »

Danke für die Antwort, ich habe mich schon gewundert, warum das gehen soll.
Ich dachte halt okay, ich fahre mit dem Auto zu Firma und Freitags wieder heim, weil ich aufgrund der Pünktlichkeiten die Bahn erst ab Hauptbahnhof nehmen möchte. Dachte das wäre okay. Ohje :(
Hier der ganze Text, dann ist der ja wohl nicht korrekt....

"Praxis-Tipp:
Unternimmt der Arbeitnehmer häufig Geschäftsreisen zu weit entfernt liegenden Zielen, kann es sinnvoll sein, wenn der Arbeitgeber ihm eine Bahncard 100 zur Verfügung stellt. Die Bahncard 100 kostet 4.090 € im Jahr. Betragen die Fahrtkosten ohne Bahncard mindestens 4.090 €, kann der Arbeitnehmer die Bahncard im Übrigen für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte und für Privatfahrten nutzen, ohne dafür einen geldwerten Vorteil versteuern zu müssen. Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer für seine Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte die volle Entfernungspauschale beanspruchen."

Wenn der Arbeitgeber das stellt, sprich stellt aber ich zahle dann passt es wohl. Na ganz toll ich habe mich darauf verlassen und bin jetzt dieses Jahr trotzdem immer mit dem Auto hin und heim weil ich dachte das könnte ich zumindest absetzen.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: BC 100 aber trotzdem Entfernungspauschale

Beitrag von muemmel »

weil ich dachte das könnte ich zumindest absetzen Nach dem Motto: "Steuern sparen, egal was es kostet?" Das ist definitiv der falsche Ansatz. Ein Euro, den Sie nicht zahlen, weil ihn der AG zahlt, ist ein Euro mehr für Sie. Ein Euro, den Sie absetzen, bringt bestenfalls 42 Cent als Steuererstattung zurück.
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