Kirchensteuer wenn nur ein Ktoinhaber kirchensteuerpflichtig

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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g12
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Registriert: 7. Feb 2014, 11:41

Kirchensteuer wenn nur ein Ktoinhaber kirchensteuerpflichtig

Beitrag von g12 »

Wenn ich es richtig verstanden habe, informieren sich die Banken ab 2015 über die Kirchenzugehörigkeit ihrer Kunden direkt bei der Bundesfinanzverwaltung und führen die sich daraus ergebende Kirchensteuer auf Kapitalerträge direkt ab. Wie ist denn das bei einem Gemeinschaftskonto von Eheleuten, von denen nur einer einer Religionsgemeinschaft angehört?
Meine Fragen:
a) Wird dann nur die Hälfte der üblichen Kirchensteuer einbehalten und abgeführt?
b) Falls der volle Betrag abgeführt wird: Lässt sich die zuviel erhobene Hälfte im Wege der Einkommensteuererklärung oder in anderer Weise wieder zurückholen?
c) Ist es in so einem Fall sinnvoll, bei der Bundesfinanzverwaltung dem Datenabruf durch die Bank zu widersprechen?
Wie ist der weitere Ablauf nach einem solchen Widerspruch gegen den Datenabruf?
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