Erstattungsüberhang Kirchensteuer

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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jk31
Beiträge: 2
Registriert: 10. Nov 2021, 18:39

Erstattungsüberhang Kirchensteuer

Beitrag von jk31 »

Hallo,

Habe diese Woche meinen Steuerbescheid für das Jahr 2020 erhalten und mir stehen ein paar Fragezeichen über dem Kopf.

Kurz zu mir:

Ich habe bis 2018 studiert, von 2018 bis Anfang 2021 war ich dann in Frankreich angestellt, habe aber weiterhin in Deutschland gelebt, allerdings zu weit weg, um als Grenzgänger behandelt zu werden. Ergo war ich die vergangenen 3 Jahre in Frankreich steuerpflichtig, habe aber weiterhin in Deutschland die Steuererklärung abgegeben, in der mein ausländisches Gehalt angegeben war. Ich habe demnach bisher zu keinem Zeitpunkt meines Lebens in Deutschland steuern gezahlt bzw. zahlen müssen. Ich habe lediglich im ersten Jahr meiner Beschäftigung Steuern vorläufig Steuern an das Finanzamt überwiesen, da ich die Zahlung meiner Steuern in Frankreich nicht Fristgerecht nachweisen konnte (der erste franz. Steuerbescheid dauert meist bis spät ins Jahr hinein...). Diese Steuern habe ich mir aber anschließend wieder voll zurückerstatten lassen, als ich die Zahlung der Steuern in Frankreich nachweisen konnte.

Nun habe ich für das Jahr 2020, wie erwähnt, meinen deutschen Steuerbescheid erhalten und soll nun Steuern zahlen. In der Auflistung wird von "Erstattungsüberhang aus Kirchensteuern" gesprochen. Ich verstehe nicht, wo das auf einmal herkommt? Ich war in der Vergangenheit, wie bereits erwähnt, zu keinem Zeitpunkt steuerpflicht, da entweder als Student noch unterhalb der Einkommensgrenze oder eben danach in Frankreich steuerpflichtig. Wie kommt das Finanzamt darauf, dass ich auf irgendetwas Steuern zahlen soll?!

Ich hoffe, hier weiß jemand Rat.


PS: Es handelt sich dabei um keinen großen Betrag. Allein aus Prinzip möchte ich dem dennoch nachgehen.
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Erstattungsüberhang Kirchensteuer

Beitrag von Severina »

In welchem Jahr hast Du die genannte Zahlung geleistet und in welchem Jahr die Erstattung bekommen?
jk31
Beiträge: 2
Registriert: 10. Nov 2021, 18:39

Re: Erstattungsüberhang Kirchensteuer

Beitrag von jk31 »

Die Zahlung habe ich 2019 (rückwirkend für 2018) geleistet und dann 2020 (mit der Steuererklärung von 2019) zurückerhalten, weil das finanzamt sich sehr viel zeit gelassen hat, meine steuererklärung zu bearbeiten, inkl. falschen forderungen und mehrfachem hin und her. hatte erst januar 2020 den endgültigen steuerbescheid für 2018 erhalten, in dem drinstand, dass ich keine Steuern in Deutschland zahlen musste. Da war aber natürlich dann schon die Frist für das Überweisen der Steuern + Vorauszahlungen verstrichen, sodass ich mir diese erst in der Steuererklärung 2019 wiederholen konnte. Aber so ein "Zufall" kann ja natürlich passieren, weil man den Einspruch zum Steuerbescheid ja 2 Monate unbearbeitet lässt.
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