Beitragvon jk31 » 10. Nov 2021, 18:48
Hallo,
Habe diese Woche meinen Steuerbescheid für das Jahr 2020 erhalten und mir stehen ein paar Fragezeichen über dem Kopf.
Kurz zu mir:
Ich habe bis 2018 studiert, von 2018 bis Anfang 2021 war ich dann in Frankreich angestellt, habe aber weiterhin in Deutschland gelebt, allerdings zu weit weg, um als Grenzgänger behandelt zu werden. Ergo war ich die vergangenen 3 Jahre in Frankreich steuerpflichtig, habe aber weiterhin in Deutschland die Steuererklärung abgegeben, in der mein ausländisches Gehalt angegeben war. Ich habe demnach bisher zu keinem Zeitpunkt meines Lebens in Deutschland steuern gezahlt bzw. zahlen müssen. Ich habe lediglich im ersten Jahr meiner Beschäftigung Steuern vorläufig Steuern an das Finanzamt überwiesen, da ich die Zahlung meiner Steuern in Frankreich nicht Fristgerecht nachweisen konnte (der erste franz. Steuerbescheid dauert meist bis spät ins Jahr hinein...). Diese Steuern habe ich mir aber anschließend wieder voll zurückerstatten lassen, als ich die Zahlung der Steuern in Frankreich nachweisen konnte.
Nun habe ich für das Jahr 2020, wie erwähnt, meinen deutschen Steuerbescheid erhalten und soll nun Steuern zahlen. In der Auflistung wird von "Erstattungsüberhang aus Kirchensteuern" gesprochen. Ich verstehe nicht, wo das auf einmal herkommt? Ich war in der Vergangenheit, wie bereits erwähnt, zu keinem Zeitpunkt steuerpflicht, da entweder als Student noch unterhalb der Einkommensgrenze oder eben danach in Frankreich steuerpflichtig. Wie kommt das Finanzamt darauf, dass ich auf irgendetwas Steuern zahlen soll?!
Ich hoffe, hier weiß jemand Rat.
PS: Es handelt sich dabei um keinen großen Betrag. Allein aus Prinzip möchte ich dem dennoch nachgehen.