Grunderwerbssteuer für Sonderleistungen neue ETW

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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julitschka05
Beiträge: 1
Registriert: 18. Okt 2019, 15:40

Grunderwerbssteuer für Sonderleistungen neue ETW

Beitrag von julitschka05 »

Hallo zusammen,

ich habe eine ETW gekauft, die zum Zeitpunkt des Kaufvertrages noch nicht gebaut war.
Mittlerweile ist sie so weit fertiggestellt, dass der Mieter eingezogen ist.

Nun erhalte ich vom Finanzamt eine Aufforderung, Sonderwünsche zu melden, die vom Veräußerer (Bauherrn) zur Ausführung gelangten.
Was ist hier alles zu melden?

Ich habe verschiedene "Upgrades", z.B. Klimaanlage, E-Mobilitätsanschluss in der Garage, Markise, zusätzliche Wand, Wasseranschluss auf dem Balkon usw. mit Rechnung (mit MwSt) vom Bauherrn eingebaut bekommen; er hast mir keine andere Option gegeben als diese Sonderleistungen über ihn zu beziehen.

Sind diese Sachen alle anzugeben und werden nachträglich mit Grunderwerbssteuer belegt? :o

Wie verhält es sich mit z.B. Küche oder Tapezierarbeiten (eingekauft beim Malermeister direkt)?
Gibt es eine Liste der zu meldenden Punkte?

Vielen Dank für eine Rückmeldung.
Gruß
Julitschka
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Grunderwerbssteuer für Sonderleistungen neue ETW

Beitrag von taxpert »

Alles, was an den Bauheeren/Bauträger gezahlt wurde, unterliegt der GrESt!

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