Steuer Art ?

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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MichaX
Beiträge: 2
Registriert: 17. Aug 2019, 14:45

Steuer Art ?

Beitrag von MichaX »

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage.

2012 überschrieb mein Vater sein Reihenhaus an mich.
Meine Frau wurde auf Rat des Notars nicht mit ins
Grundbuch eingetragen.
Sie hätte sonst einen nicht geringen Betrag bezahlen müssen.
Ich vermute mal Grunderwerbsteuer.
Der Notar sagte das ich nach einigen Jahren meine Frau dann kostenlos nachtragen kann.
Nur wie lange muss ich warten ?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Gruß
Michael
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Steuer Art ?

Beitrag von schlauelia »

vermutlich ist eine Schenkung unter Ehegatten gemeint? Kostenlos ist mE nicht richtig, da jede Grundbuchänderung kostet - auch der Notar will für seine Arbeit bezahlt werden.

Warum soll Ihre Frau ins Grundbuch?

Lia
MichaX
Beiträge: 2
Registriert: 17. Aug 2019, 14:45

Re: Steuer Art ?

Beitrag von MichaX »

Die Notar kosten sind mir schon klar.
Damals hieß es das es einige Tausend Euro wären.
Also haben wir es gelassen weil das nach einigen Jahren
dann wegfällt.

Sie soll ins Grundbuch für den Fall das mir etwas passiert.
Oder ist das egal ?

LG
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Steuer Art ?

Beitrag von schlauelia »

wenn die Ehefrau Alleinerbin ist, erbt sie alles ( Testament?) oder gibt es Kinder oder schon vorher mal Verfügungen mit anderen Partnern?
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Steuer Art ?

Beitrag von taxpert »

MichaX hat geschrieben: Meine Frau wurde auf Rat des Notars nicht mit ins
Grundbuch eingetragen.
Da sieht man mal wieder, warum man steuerrechtliche Fragen dem Steuerberater und nicht dem Notar oder RA überlassen sollte!
BFH, Urteil vom 18. Juli 2013 – II R 37/11 – hat geschrieben:Überträgt ein Elternteil ein Grundstück schenkweise auf ein Kind und schenkt das bedachte Kind unmittelbar im Anschluss an die ausgeführte Schenkung einen Miteigentumsanteil an dem Grundstück an seinen Ehegatten weiter, ohne dem Elternteil gegenüber zur Weiterschenkung verpflichtet zu sein, liegt schenkungsteuerrechtlich keine Zuwendung des Elternteils an das Schwiegerkind vor
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