Grunderwerbssteuer - Auflösung einer Erbengemeinschaft
Verfasst: 14. Aug 2019, 19:44
Hallo Community,
brauche mal Hilfe hinsichtlich folgenden Sachverhaltes:
Herr A kauft in den Sechzigern ein Haus. Diese Immobilie wird nach seinem Tod an seine beiden Söhne (B & C) vererbt, welche gemeinsam eine Erbengemeinschaft zu jeweils 50% bilden. Anfang des neuen Jahrtausends verstirbt zunächst Sohn B und vererbt an seine Frau D. Einige Jahre später verstirbt auch Sohn C und vererbt seinen Teil ebenfalls an seine Ehefrau E.
Demzufolge führen Frau D und Frau E die Erbengemeinschaft weiterhin fort. Nach vielen Jahren will Frau D ausziehen. Beide Frauen einigen sich in Bezug auf die Auflösung der Erbengemeinschaft. Frau E zahlt Frau D aus und kauft somit den 50%-Anteil. Nun ist Frau E zu 100% Eigentümerin der Immobilie.
1. Fällt in diesem speziellen Fall überhaupt die Grunderwerbssteuer an? Schließlich hat Herr A bereits beim damaligen Kauf die Steuer für die Immo und Grund & Boden bezahlt. Seitdem befand sich das Objekt immer im Familienbesitz. Also Grunderwerbssteuer definitiv JA oder NEIN? Ausnahmeregelungen?
Es dauert nicht lange und Frau E erhält einen Fragebogen vom Finanzamt zum Grundstückserwerb. Dieser ist natürlich Standard und gibt durch die Fragestellungen den tatsächlichen Sachverhalt (Auflösung der Erbengemeinschaft) nicht wieder. Frau E will nun beim FA anrufen und die Angelegenheit schnellstmöglich regeln.
2. Kann Frau E durch ihre Angaben hier schon im Vorfeld etwas Grundlegendes falsch machen? Worauf sollte SIE konkret achten? Frau E will weiterhin ihre Wohnung nutzen und das Dachgeschoss (von Frau D) soll zukünftig vermietet werden.
Über einige Tipps bzw. Ansätze würde ich mich sehr freuen, DANKE!
brauche mal Hilfe hinsichtlich folgenden Sachverhaltes:
Herr A kauft in den Sechzigern ein Haus. Diese Immobilie wird nach seinem Tod an seine beiden Söhne (B & C) vererbt, welche gemeinsam eine Erbengemeinschaft zu jeweils 50% bilden. Anfang des neuen Jahrtausends verstirbt zunächst Sohn B und vererbt an seine Frau D. Einige Jahre später verstirbt auch Sohn C und vererbt seinen Teil ebenfalls an seine Ehefrau E.
Demzufolge führen Frau D und Frau E die Erbengemeinschaft weiterhin fort. Nach vielen Jahren will Frau D ausziehen. Beide Frauen einigen sich in Bezug auf die Auflösung der Erbengemeinschaft. Frau E zahlt Frau D aus und kauft somit den 50%-Anteil. Nun ist Frau E zu 100% Eigentümerin der Immobilie.
1. Fällt in diesem speziellen Fall überhaupt die Grunderwerbssteuer an? Schließlich hat Herr A bereits beim damaligen Kauf die Steuer für die Immo und Grund & Boden bezahlt. Seitdem befand sich das Objekt immer im Familienbesitz. Also Grunderwerbssteuer definitiv JA oder NEIN? Ausnahmeregelungen?
Es dauert nicht lange und Frau E erhält einen Fragebogen vom Finanzamt zum Grundstückserwerb. Dieser ist natürlich Standard und gibt durch die Fragestellungen den tatsächlichen Sachverhalt (Auflösung der Erbengemeinschaft) nicht wieder. Frau E will nun beim FA anrufen und die Angelegenheit schnellstmöglich regeln.
2. Kann Frau E durch ihre Angaben hier schon im Vorfeld etwas Grundlegendes falsch machen? Worauf sollte SIE konkret achten? Frau E will weiterhin ihre Wohnung nutzen und das Dachgeschoss (von Frau D) soll zukünftig vermietet werden.
Über einige Tipps bzw. Ansätze würde ich mich sehr freuen, DANKE!