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Grunderwerbsteuer bei Auflösung Erbengemeinschaft

Verfasst: 17. Aug 2018, 19:05
von Zilli84
Hallo zusammen,

folgender Fall liegt vor:

Ich und meine Schwester besitzen zusammen ein Haus zu je 50% in Erbengemeinschaft.

Meine Frau hat meiner Schwester nun ihre 50% abgekauft. Wir waren in dem Glauben, dass keine Grunderwerbssteuer anfällt.

Heute flatterte dann der Steuerbescheid ins Haus.

Beim Gespräch hat uns der Notar allerdings noch gesagt, dass keine Grunderwerbssteuer anfällt.

Der Notarvertrag wurde mit Ablauf ausgefertigt:

Teil A) Erbauseinanderetzungsvertrag
Die Erbengemeinschaft wurde aufgelöst und meine Schwester und ich wurden zu jeweils 50% persönlich Eigentümer.

Teil B) Grundtückskaufvertrag mit Auflassung
Verkauf der ideellen 50% an meine Frau.

Kann mir jemand erklären, ob das ein Versehen vom FA ist oder ob das korrekt ist und der Notar einen Fehler gemacht hat?!

Leider sind sowohl FA und auch der Notar nicht mehr erreichbar.

Danke euch!