Grunderwerbssteuer auf zu errichtendes Gebäude

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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vonni
Beiträge: 1
Registriert: 4. Feb 2015, 22:44

Grunderwerbssteuer auf zu errichtendes Gebäude

Beitrag von vonni »

Hallo zusammen,

wir haben vor zwei Jahren ein Grundstück inkl. Wohngebäude (Doppelhaushälfte) von einem privaten Verkäufer gekauft. Aufgrund des Zustands des vorhandenen Gebäudes war der Kaufpreis entsprechend niedrig (60.000 €). Der Kaufvorgang hat etwas länger gedauert (ca 1,5 Jahre), da das Grundstück einer Erbengemeinschaft gehörte und erst geteilt werden musste. Während dieser "Wartephase" haben wir uns hinsichtlich Erweiterung und Sanierung des vorhandenen Gebäudes informiert und vom Bauamt die Aussage erhalten, dass das Gebäude nur unter großen Auflagen saniert und erweitert werden kann, da die notwendigen Abstände zur Nachbarbebauung nicht gegeben sind (Altgebäude hat Bestandsschutz bei Veränderungen wäre das aber nicht möglich gewesen). Wir haben dann den Bebauungsplan gewälzt und festgestellt, dass an anderer Stelle des Grundstücks ein Baufenster vorliegt, so dass wir neu bauen konnten. Das Altgebäude musste jedoch weichen, um eine Zufahrt zu erhalten. Der Kaufpreis selbst stand allerdings schon fest und wurde nicht mehr geändert, bevor entschieden war, dass das alte Gebäude von uns abgerissen wird.
Also wurde am Ende der Kaufvertrag geschlossen, Abbruchgenehmigung und Bauantrag gestellt und los ging es. Die Planung des Baus haben wir gemeinsam mit einem von uns beauftragten Architekten vorgenommen und anschließend ein Bauunternehmen ausgesucht, welches das Haus mittlerweile für uns gebaut hat.
Die Grunderwerbssteuer haben wir selbstverständlich auch nur auf den Kaufpreis entrichtet.

Jetzt haben wir Post vom Finanzamt erhalten und werden aufgefordert eine Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzwertes abzugeben.
Müssen wir eine solche Erklärung abgegeben?
(Meiner Meinung nach ist ja die Bemessungsgrundlage gem. Gesetz der Kaufpreis für das Grundstück)

Vielen Dank und viele Grüße
vonni
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Grunderwerbssteuer auf zu errichtendes Gebäude

Beitrag von Petz »

Hm, der Grundbesitzwert wird eigentlich nur für die Erbschaftsteuer oder die Schenkungsteuer benötigt.

Ich würde mal anrufen und nach dem Grund fragen, das kostet ja nichts.

Kannst ja mal anschließend hier berichten, bitte.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Grunderwerbssteuer auf zu errichtendes Gebäude

Beitrag von schlauelia »

das ist für die Feststellung des Einheitswertes und die darauf basierende Festsetzung der Grundsteuer.

Ja, das muss ausgefüllt werden.

Lia
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