Steuer Hausverkauf: Unternehmenssitz für UG/GmbH in Privaträumen

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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thorakay
Beiträge: 1
Registriert: 1. Apr 2021, 16:57

Steuer Hausverkauf: Unternehmenssitz für UG/GmbH in Privaträumen

Beitrag von thorakay »

Liebe Leute,

ich würde gerne den Unternehmenssitz an meine Privatadresse verlegen. Einige negative Punkte habe ich schon im Internet gefunden, was mir aber nicht klar ist, ist was die Auswirkung auf die Steuerpflicht bei Verkauf meiner aktuellen Immobilie ist - gilt diese noch immer als selbstgenutzt oder ist es dann eine Mischnutzung und ich darf dann den Gewinn versteuern?

Falls ja, macht es dann Sinn eine Teilung vorzunehmen und einen Teil als Gewerberäume zu deklarieren (muß ich dann nur hier den Gewinn versteuern) und kann ich die Räume dann auch einfacher an die Kapitalgesellschaft vermieten?

Vielen Dank im Voraus
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Steuer Hausverkauf: Unternehmenssitz für UG/GmbH in Privaträumen

Beitrag von Tom998 »

Die Fläche, die entgeltlich oder unentgeltlich an eine KapGes überlassen wird, kann nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (logisch). Für diese Fläche ist die Ausnahme des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG nicht anwendbar. Ob es sich um Teileigentum handelt, ist unerheblich. Für eine Vermietung ist es ebenfalls unerheblich. Es wäre im Einzelfall noch zu prüfen, ob eine Betriebsaufspaltung entsteht (-->Steuerberater).
Toby
Beiträge: 1
Registriert: 17. Feb 2023, 17:19

Re: Steuer Hausverkauf: Unternehmenssitz für UG/GmbH in Privaträumen

Beitrag von Toby »

Ich poste es mal zu dem aktuellsten Thema betreffend der Betriebsaufspaltung, ansonsten bitte meinen Beitrag verschieben.

Sollte eine Betriebsaufspaltung vorliegen mit einer sich selbst vermieteten Immobilie (an eigene GmbH) warum nicht eine weitere notwendige Betriebsgrundlage zur Verfügung stellen wie beispielsweise Markenrechte und danach die Immobilie entnehmen, dies dürfte doch nicht zur Auflösung der Betriebsaufspaltung und Aufdeckung der stillen Reserven der GmbH führen da immer noch notwendige Betriebsgrundlagen in der Besitzgesellschaft verhaftet sind.

Danach zeitlich versetzt die Markenrechte in die GmbH einlegen und die Anteile der GmbH wandern wieder steuerneutral ins Privatvermögen.

Besteuerung ist hier dann lediglich der Wertzuwachs der Immobilie mit dem Teilwertverfahren.

Ich finde hierzu keine Lektüre die dies so vorschlägt.

Nur die Umfimierungsakrobatiken, oder habe ich hier einen Denkfehler.

Vielen Dank
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