Hallo guten Morgen zusammen,
folgende Situation:
Ich habe vor Jahren ein Haus meines Vaters abgekauft. Durch den Kauf in erster Linie sind keine Grunderwerbsteuern angefallen.
Im Grundbuch stehe nur ich.
Nun würde ich meine heutige Ehefrau, damals war sie noch nicht meine Frau, gerne mit ins Grundbuch aufnehmen lassen.
Dies ist wohl einerseits Voraussetzungen, damit die Riester-Bausparverträge meiner Frau für unser (mein) Haus genutzt werden können, da sie aus Sicht der Bank das Haus nicht mit-besitzt, obwohl sie sich an der Finanzierung beteiligt.
Andererseits hat es finde ich auch mit Fairness zu tun.
Die Frage ist nun, fallen da rückwirkend irgendwelche Steuern an? Müssen wir steuerlich etwas bedenken, wenn meine Frau plötzlich ein halbes Haus "besitzt"? Sie ist seit letztes Jahr August in Elternzeit und wird das auch erstmal noch 1-2 Jahre bleiben
Wir sind in Baden-Württemberg.
Dankeschön!
Viele Grüße, Harry.
Nachtrag, falls das jemand weiß: welche Kosten entstehen uns denn dabei? Ist das prozentual vom Wert des Grundstück? Danke!
Ehefrau nachträglich ins Grundbuch aufnehmen / Steuer nachzahlen !?
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Re: Ehefrau nachträglich ins Grundbuch aufnehmen / Steuer nachzahlen !?
Die Frage ist nun, fallen da rückwirkend irgendwelche Steuern an? Nein. Grunderwerbsteuer nicht, weil es eine Schenkung ist, und Schenkungsteuer nicht, weil es für diesen Fall (Schenkung von bebauten Grundstücken an den Ehegatten oder Lebenspartner zu eigenen Wohnzwecken) eine entsprechende Steuerbefreiung gibt.
Grundsteuer fällt natürlich ab dem Zeitpunkt an, ab dem sie im Grundbuch steht.
Grundsteuer fällt natürlich ab dem Zeitpunkt an, ab dem sie im Grundbuch steht.
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Re: Ehefrau nachträglich ins Grundbuch aufnehmen / Steuer nachzahlen !?
Danke für die Antwort!
Grundsteuer bezahlen wir ja schon seit Kauf für das Haus. Die ändert sich ja aber nicht, wenn jetzt noch jemand zweites im Grundbuch steht, oder !?
Grundsteuer bezahlen wir ja schon seit Kauf für das Haus. Die ändert sich ja aber nicht, wenn jetzt noch jemand zweites im Grundbuch steht, oder !?
Re: Ehefrau nachträglich ins Grundbuch aufnehmen / Steuer nachzahlen !?
Nein, natürlich nicht. Aber es haften alle Eigentümer dafür. Wie Sie die dann praktisch aufteilen (und ob überhaupt), ist natürlich Ihre Sache.