Grunderwerbssteuer fällig? Kauf von Erbengemeinschaft als Abkömmling
Verfasst: 29. Apr 2020, 10:50
Hallo Cube 87,
leider habe ich für dich nicht direkt eine Antwort parat, jedoch hast du mir mit deinem Post bereits sehr weitergeholfen.
Nebenbei: Bevor man final im Grundbuch eingetragen wird, muss vom Finanzamt nach Eingang der Grunderwerbssteuer eine Unbedenklichkeitserklärung beim Grundbuchamt eingehen. Von daher denke ich bist du save.
Meine Frage an dich daher nochmal:
1. Hast du mittlerweile doch noch etwas vom Finanzamt gehört?
2. Wie sah dein Kaufvertrag aus? Hast du Erbteile gekauft und in irgendeiner Weise etwas angegeben, was der Formulierung des saarländer Urteils nahe kommt?
Kurz zu meiner Situation:
Meine Großeltern A1 und A2 sind vor einiger Zeit verstorben und hinterlassen Haus und Grundstück.
An deren Stelle tritt die Erbengemeinschaft meiner drei Onkels B1, B2, B3 und mein Vater B4.
Als Abkömmling von B4 möchte ich nun alle Erbanteile kaufen und damit Haus und Grundstück übernehmen.
Muss ich bei der Formulierung des Kaufvertrags nun auf etwas bestimmtes achten, damit ich nach dem Urteil (FM Saarland, Erl. v. 10.7.2017 – S 4505-2#002-2017/86640) ebenfalls von der Grunderwerbssteuer befreit bin?
Viele Grüße
FranzensSteuersuche
leider habe ich für dich nicht direkt eine Antwort parat, jedoch hast du mir mit deinem Post bereits sehr weitergeholfen.
Nebenbei: Bevor man final im Grundbuch eingetragen wird, muss vom Finanzamt nach Eingang der Grunderwerbssteuer eine Unbedenklichkeitserklärung beim Grundbuchamt eingehen. Von daher denke ich bist du save.
Meine Frage an dich daher nochmal:
1. Hast du mittlerweile doch noch etwas vom Finanzamt gehört?
2. Wie sah dein Kaufvertrag aus? Hast du Erbteile gekauft und in irgendeiner Weise etwas angegeben, was der Formulierung des saarländer Urteils nahe kommt?
Kurz zu meiner Situation:
Meine Großeltern A1 und A2 sind vor einiger Zeit verstorben und hinterlassen Haus und Grundstück.
An deren Stelle tritt die Erbengemeinschaft meiner drei Onkels B1, B2, B3 und mein Vater B4.
Als Abkömmling von B4 möchte ich nun alle Erbanteile kaufen und damit Haus und Grundstück übernehmen.
Muss ich bei der Formulierung des Kaufvertrags nun auf etwas bestimmtes achten, damit ich nach dem Urteil (FM Saarland, Erl. v. 10.7.2017 – S 4505-2#002-2017/86640) ebenfalls von der Grunderwerbssteuer befreit bin?
Viele Grüße
FranzensSteuersuche