Grunderwerbssteuer fällig? Kauf von Erbengemeinschaft als Abkömmling

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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FranzensSteuersuche
Beiträge: 1
Registriert: 29. Apr 2020, 10:30

Grunderwerbssteuer fällig? Kauf von Erbengemeinschaft als Abkömmling

Beitrag von FranzensSteuersuche »

Hallo Cube 87,

leider habe ich für dich nicht direkt eine Antwort parat, jedoch hast du mir mit deinem Post bereits sehr weitergeholfen.

Nebenbei: Bevor man final im Grundbuch eingetragen wird, muss vom Finanzamt nach Eingang der Grunderwerbssteuer eine Unbedenklichkeitserklärung beim Grundbuchamt eingehen. Von daher denke ich bist du save.

Meine Frage an dich daher nochmal:
1. Hast du mittlerweile doch noch etwas vom Finanzamt gehört?
2. Wie sah dein Kaufvertrag aus? Hast du Erbteile gekauft und in irgendeiner Weise etwas angegeben, was der Formulierung des saarländer Urteils nahe kommt?


Kurz zu meiner Situation:

Meine Großeltern A1 und A2 sind vor einiger Zeit verstorben und hinterlassen Haus und Grundstück.
An deren Stelle tritt die Erbengemeinschaft meiner drei Onkels B1, B2, B3 und mein Vater B4.
Als Abkömmling von B4 möchte ich nun alle Erbanteile kaufen und damit Haus und Grundstück übernehmen.

Muss ich bei der Formulierung des Kaufvertrags nun auf etwas bestimmtes achten, damit ich nach dem Urteil (FM Saarland, Erl. v. 10.7.2017 – S 4505-2#002-2017/86640) ebenfalls von der Grunderwerbssteuer befreit bin?

Viele Grüße
FranzensSteuersuche
Cube87
Beiträge: 2
Registriert: 3. Jan 2020, 11:31

Re: Grunderwerbssteuer fällig? Kauf von Erbengemeinschaft als Abkömmling

Beitrag von Cube87 »

Moin FranzensSteuersuche,

habe gerade extra nochmal in der Kaufurkunde nachgeschaut aber keine Zeit das mit dem Saarländer Urteil abzugleichen. Es steht nichts besonderes drin nur, dass die Verkäufer eine Erbengemeinschaft sind die sich jeweils 1/2 den Kaufpreis aufteilen.

1/2 bedeutet in meinem Fall Onkel, Tante, Mutter eine Hälfte und die beiden Cousinen + Cousin die andere Hälfte.

Inzwischen liegt der Kauf bei uns schon fast ein Jahr zurück. Den Notartermin liegt sogar schon ein Jahr zurück (Haus war damals noch bewohnt daher war die Übergabe dann Zug um Zug erst im Juli bzw. August).

Nach meiner Auffassung dürftest du entsprechend auch keine Grunderwerbssteuer zahlen müssen oder es ist abhängig vom Bundesland? Ich habe keine Ahnung will aber auch nicht nachfragen um keine schlafenden Hunde zu wecken 😅

Von allen Freunden die Eigentum gekauft haben weiß ich, dass die Grundsteuer immer sehr schnell kam eben weil das die Prämisse für die unbedenklichkeitsbescheinigung und damit dem Eintrag in das GB ist. Ist ja wiederum auch wichtig für die Bank.


Gruß
Cube87
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