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Fälligkeit von Steuern beim Grundstückskauf

Verfasst: 21. Apr 2020, 19:31
von meven
Ist es zulässig in einem Kaufvertrag über eine Immobilie, die Fälligkeit des Kaufpreises auf einen späteren Termin festzulegen?

Dazu das Beispiel, der Kaufvertrag wird am 01.07.2020 von beiden Seiten beim Notar unterzeichnet. Die Fälligkeit/Bezahlung des Kaufpreises soll erst z.B. zum 01.07.2021 erfolgen, also ein Jahr später!

Werden die, aus dem Verkauf resultierenden Steuern usw. des Grundstücksverkaufs am 01.07.2020 oder erst am 01.07.2021 fällig?

Re: Fälligkeit von Steuern beim Grundstückskauf

Verfasst: 22. Apr 2020, 05:54
von Tom998
Ist es zulässig in einem Kaufvertrag über eine Immobilie, die Fälligkeit des Kaufpreises auf einen späteren Termin festzulegen?
Ja.
Werden die, aus dem Verkauf resultierenden Steuern usw. des Grundstücksverkaufs am 01.07.2020 oder erst am 01.07.2021 fällig?
Da Sie im Unterforum Grunderwerbsteuer gefragt haben: Nein, die Entstehung und Fälligkeit der GrESt ist nicht von der Zahlung des KP abhängig.