Kauf eines Einfamilienhauses, 2 Wohneinheiten

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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MarcelHH
Beiträge: 2
Registriert: 20. Apr 2020, 19:16

Kauf eines Einfamilienhauses, 2 Wohneinheiten

Beitrag von MarcelHH »

Ich möchte ein EFH kaufen, dieses Haus hat keine Teilungserklärung.
Bei dem Haus handelt es sich um 2 Wohnungen zu 92m² und 98m².
Das Haus wird finanziert. In Wohnung A sollen meine Eltern einziehen, in Wohnung B ziehen meine Freundin und ich ein.

1. Ist es möglich die Grunderwerbsteuer von Wohnung A "abzuschreiben"?

2. Ist es möglich einen Teil der Zinsen aus der Finanzierung steuerlich geltend zu machen?

3. Welche steuerlichen Vorteile gibt es außerdem?
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Kauf eines Einfamilienhauses, 2 Wohneinheiten

Beitrag von Severina »

MarcelHH hat geschrieben: 20. Apr 2020, 19:23 Ich möchte ein EFH kaufen, dieses Haus hat keine Teilungserklärung.
Bei dem Haus handelt es sich um 2 Wohnungen zu 92m² und 98m².

Es ist also ein Zweifamilienhaus
...

Das Haus wird finanziert. In Wohnung A sollen meine Eltern einziehen, in Wohnung B ziehen meine Freundin und ich ein.

1. Ist es möglich die Grunderwerbsteuer von Wohnung A "abzuschreiben"?

2. Ist es möglich einen Teil der Zinsen aus der Finanzierung steuerlich geltend zu machen?

3. Welche steuerlichen Vorteile gibt es außerdem?
Ich gehe mal davon aus, dass die Eltern eine Miete zahlen, die mindestens 66 % der ortsüblichen Miete beträgt.

1. Die GrdErwSt ist - wie auch die Notar- und Grundbuchkosten - Bestandteil der Anschaffungskosten. Diese sind aufzuteilen auf die Anteile, die auf den Grund und Boden, (nicht abschreibbar), die eigengenutzte Wohnung (nicht abschreibbar) bzw. die vermietete Wohnung entfallen. Letzterer kann dann abgeschrieben werden, wie lange, hängt vom Datum des Bauantrags ab.

2. Ja, sind ebenfalls aufzuteilen (im Verhältnis der Wohn-/Nutzfläche), es sei denn, man hätte schon bei der Finanzierung steueroptimierende Maßnahmen getroffen.

3. Alle Kosten, die nur die vermietete Wohnung betreffen (z.B. neue Fenster), können voll abgesetzt werden, ggf. auf bis zu 5 Jahre verteilt. Kosten, die nur anteilig die vermietete Wohnung betreffen (z.B. neue Haustür, Rep. der Zentralheizung), anteilig im Verhältnis der Wohn-/Nutzfläche, der Anteil für die eigengenutze Wohnung ggf. als Handwerkerleistung. Nebenkostenzahlungen der Mieter sind Einnahmen.

Achtung: Wenn die Eltern eine reduzierte Miete zahlen, ist diese ständig auf Einhaltung der 66-%-Grenze zu prüfen - wird diese unterschritten, sind auch die Werbungskosten nur anteilig absetzbar.
MarcelHH
Beiträge: 2
Registriert: 20. Apr 2020, 19:16

Re: Kauf eines Einfamilienhauses, 2 Wohneinheiten

Beitrag von MarcelHH »

Offiziell ist es ein Einfamilienhaus, es liegt weder eine Abgeschlossenheitserklärung, noch eine Teilungserklärung vor.
Trotzdem ist es möglich diese Punkte alle steuerlich auf der vermieteten Seite geltend zu machen?
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