Seite 1 von 1

Haus geerbt

Verfasst: 28. Feb 2008, 14:46
von steuerwoodoo
Meine Tante Erika ( Alleinstehend ), die ich Jahre nicht mehr gesehen habe, hat mir Ihr Einfamilienhaus am Lago Magiore ?? vererbt. Mit Seegrundstück, Boot und all dem Krempel im Haus ( Bilder, Porzellan usw. ). Ich frag mich, ob ich dafür Erbschaftsteuer zahlen muss. Tante Erika hatte nichts mehr in Deutschland sondern war immer da am See. :?:

Re: Haus geerbt

Verfasst: 28. Aug 2008, 16:54
von taxwomen
Leider Ja :cry:

Das Erbschaftsteuer unterscheidet 3 Steuerklassen. Die Einteilung der Erwerber in eine der Steuerklassen geschieht i.d.R. nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erwerber und dem Erblasser. Der Verwandtschaftsgrad bestimmt sich nach dem bürgerlichen Recht.(BGB)
Steuerklasse I
Hierzu gehören der überlebende Ehegatte, die Kinder, Enkel und weiteren Abkömmlinge des Erblassers. Eltern und Voreltern fallen bei Erwerben von Todes wegen, nicht aber bei Schenkungen unter Lebenden in Steuerklasse I.

Steuerklasse II
Hierzu zählen neben den Eltern und Voreltern, bei Schenkungen unter Lebenden, stets die Geschwister, Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern (Nichten und Neffen), Stiefeltern, Schwiegerkinder und - eltern und ein geschiedener Ehegatte.

Steuerklasse III
Hierunter fallen alle übrigen Erwerber, darunter auch Verlobte, die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie die nicht natürlichen Personen.

Du musst nicht alles versteuern, es gibt Freibeträge. Die kannst du dir unter Wirtschafts-Wiki angucken. ;)

Das Einfamilienhaus am Lago Magiore und Seegrundstück, Boot.... muss erstmal bewertet werden. ruf doch bei Steuerberaten.de an. Die haben Experten dafür. :P